1 Persönliche Daten 2 Infektionsdaten 3 Erklärungen 4 Daten überprüfen 5 Fertiggestellt
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Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben hier die Möglichkeit eine Bescheinigung über die Dauer Ihrer Absonderung zu beantragen.

HINWEIS:
!! Grundsätzlich reicht der positive Befund als Nachweis über die Absonderung aus. 
!!

Sollten Sie dennoch eine offizielle Bescheinigung benötigen, können Sie diese hier beantragen. Wir werden denn Sachverhalt im Anschluss prüfen und Ihnen die Unterlagen per Mail oder Post zukommen lassen.  

Bitte füllen Sie das untenstehende Formular gewissenhaft aus und geben Sie an, ob Sie selbst positiv oder krankheitsverdächtig waren, ein/e Hausstandsangehörige/r sind oder als enge Kontaktperson einzustufen wurden. 

Ab dem 01.05.2022 gibt es für Kontaktpersonen oder Hausstandsangehörige keine Verpflichtung mehr zur Absonderung. Hierfür können wir daher keine Bescheinigung mehr beantragen

Sollte Ihnen 2 Wochen nach ausfüllen noch keine Bescheinigung zugegangen sein, so kontaktieren Sie uns bitte über die in der Bestätigungsmail angegebene E-Mail Adresse.

Füllen Sie das Formular bitte nicht mehrmals für eine Person aus.

Die Daten werden aufgrund gesetzlicher Vorgaben gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben erhoben, verarbeitet und vernichtet. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter https://www.rhein-pfalz-kreis.de/datenschutz

Mit freundlichen Grüßen

Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises

Um Rückfragen und eventuelle Verzögerungen zu vermeiden ist die Mitteilung einer Telefonnummer und E-Mail-Adresse empfohlen. 

Persönliche Daten
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Bitte wählen Sie hier aus, zu welchem Zweck Sie die Bescheinigung benötigen.
Kontaktdaten für Rückfragen
Geben Sie hier bitte Ihre Kontaktdaten für Rückfragen an. Dies vereinfacht bei Fragen die weitere Bearbeitung.
Wenn Sie eine Übermittlung der Bescheinigung in unverschlüsselter E-Mail wünschen, geben Sie bitte die Adresse hier an. Sollten Sie keine E-Mail-Adresse angeben, senden wir die Bescheinigung postalisch zu.
Bitte geben Sie die Telefonnummer ohne Sonderzeichen ein.