Fachministerium der Landesregierung steuert Grundsatzaufgaben im Brand-/Katastropenschutz, im Rettungsdienst und im Bereich Streitkräfte 

Das Ministerium des Innern und für Sport (MdI) nimmt im Bereich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr die nach dem Landesgesetz über den Brand- und Katastrophenschutz (LBKG), dem Rettungsdienstgesetz (RettDG) und sonstigen Vorgaben bestehenden Aufgaben als oberste Landesbehörde wahr.

Unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen gilt es für das Land, folgende Schwerpunkte in diesem Bereich der Inneren Sicherheit auch künftig sicherzustellen:

A. Förderung von Investitionen der kommunalen und sonstigen Aufgabenträger im Brand- und Katastrophenschutz

B. Finanzierung notwendiger Investitionen im Brand- und Katastrophenschutz und Rettungsdienst

C. Finanzierung der laufenden und investiven Ausgaben für Einrichtung und Betrieb der Leitstellen und des Rettungsdienstes

D. Unterstützung der ehrenamtlichen kommunalen Kräfte; insbesondere durch das Aus- und Fortbildungsangebot der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie

Die entsprechenden Grundsatzaufgaben werden im MdI in der Abteilung 5 in verschiedenen Fachreferaten koordiniert.
Weiterhin werden  Aufgaben des Landes  bei der Zusammenarbeit mit den Streitkräften sowie im Bereich Vermessung und Geoinformation in der Abteilung bearbeitet.
(siehe auch die Darstellung auf der Seite des MdI)

Die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Erreichbarkeit und Aufgaben sind auf der nachstehenden Seite ausgewiesen.

Weiterhin nehmen im MdI noch weitere Stellen sonstige Aufgaben der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wahr, so insbesondere die Abteilung 4 (Polizeiabteilung).

Die entsprechenden Informationen hierzu sowie die sonstigen Aufgaben des MdI sind über die ausgewiesenen weiterführenden Hyperlinks abrufbar.