28.05.2026 | STELLENAUSSCHREIBUNG

LfBK - eine Pädagogin / einen Pädagogen für E-Learning Design (m/w/d)

© LfBK RLP

 

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK) die Stelle

einer Pädagogin / eines Pädagogen für E-Learning Design (m/w/d)

unbefristet in Vollzeit zu besetzen.

 

Das LfBK nimmt Aufgaben des Landes auf den Gebieten des Brandschutzes, des Katastrophenschutzes sowie der zivilen Verteidigung im Geschäftsbereich des für den Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Ministeriums wahr.

Das Aufgabengebiet im interdisziplinären Referat Medien und Pädagogik umfasst hauptsächlich die Betreuung von Projekten im Kontext der Digitalisierung der Lehre für die Abteilung Akademie. Dazu gehören die Organisation und Durchführung von Weiterbildungen für die Lehrkräfte, die Unterstützung der technischen Weiterentwicklung und die Anwendungsbetreuung insbesondere im Kontext Einsatzsimulation und virtuelle Lagedarstellung.

Zu Ihren Aufgaben gehören:

• Anwendungsbetreuung von Einsatzsimulatoren (insbesondere XVR onScene), Anforderungsmanagement, Integration von Aktualisierungen und Änderungen, technische Dokumentation
• Entwicklung von digitalen Lerneinheiten im Kontext des Brand- und Katastrophenschutzes für das Lernmanagementsystem Moodle in Verbindung mit weiteren Software-Anwendungen im Rahmen des E-Learnings
• Konzeption und Durchführung von Lehr- und Weiterbildungsveranstaltungen (in Präsenz, online oder hybrid) - ggf. auch im Kontext der Vermittlung von Medien- / IT-Kompetenz
• pädagogische Beratung und Mitwirkung bei der Erstellung von Ausbildungskonzepten zur Unterstützung der Ausbilderinnen und Ausbilder des Brand- und Katastrophenschutzes

 

Wir setzen voraus:

• ein abgeschlossenes Studium oder einen vergleichbaren Abschluss im pädagogischen oder Informatik-Bereich hat: z. B. Lehramt (Naturwissenschaften, Informatik, Medien), E-Learning, Medieninformatik oder -pädagogik oder all-gemein im Bereich Medien und Kommunikation hat,
• beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für den Zugang mindestens zum 3. Einstiegsamt oder
• eine vergleichbare Qualifikation für Tarifbeschäftigte und
• Berufserfahrung im Kontext der Bildungsdigitalisierung.

 

Darüber hinaus wünschenswert und von Vorteil sind:

• Kenntnisse im Bereich Brand- und Katastrophenschutz sowie des Rettungsdienstes.

 

Zu Ihren persönlichen Stärken zählen:

• sicheres Auftreten sowie eine qualifizierte, entscheidungsfreudige und verantwortungsbewusste Persönlichkeit
• konzeptionelle, systematische und zielorientierter Arbeitsweise
• Eigeninitiative
• ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit
• Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
• überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft
• ausgeprägtes Denk- und Urteilsvermögen
• Organisations- und Verhandlungsgeschick
• hohe Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft
• Bereitschaft zur Durchführung von Dienstreisen und Terminen auch außerhalb der regulären Arbeitszeit.

 

Das können Sie von uns erwarten:

• einen sicheren und verantwortungsvollen Arbeitsplatz im Beamtenverhältnis oder unbefristeten Arbeitsverhältnis nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder – TV-L
• eine Eingruppierung bis nach Entgeltgruppe 11 TV-L oder Übernahme bis A 11 im Beamtenverhältnis
• Freiräume für eigenverantwortliches Arbeiten
• ein wertschätzendes, offenes und transparentes Arbeitsumfeld und -klima
• Work-Life-Balance durch familienfreundliche, flexible und moderne Arbeitszeiten und -formen, Teilzeitmodelle und Homeoffice
• ein vielfältiges Fortbildungs- und Qualifizierungsangebot
• ein vielseitiges Gesundheitsförderungsangebot.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Stelle ist grundsätzlich in Vollzeit zu besetzen. Im Wege des Job-Sharings besteht die Möglichkeit, die Stelle durch Teilzeitkräfte zu besetzen. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird nach dem Prinzip der Bestenauslese geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Dienstpostens, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann. Entsprechende Vorstellungen zur Aufteilung der Arbeitszeit geben Sie bitte in der Bewerbung an. Wichtig ist jedoch, dass in den Bereitschaftsdienstzeiten eine Arbeitsleistung im Bedarfsfall zur Verfügung steht.

Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.

Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.

Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.

Sehr gute Rahmenbedingungen, um berufliche und Familienaufgaben zu vereinbaren, wie zum Beispiel moderne Arbeitszeitmodelle und weitreichende Gleitzeitregelungen sowie die grundsätzliche Möglichkeit des mobilen Arbeitens im Homeoffice, gewährleisten wir über unsere Selbstverpflichtung "DIE LANDESREGIERUNG - EIN FAMILIENFREUNDLICHER ARBEITGEBER".

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, reichen Sie bitte Ihre Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen bis spätestens zum 12.06.2026 über folgenden Link ein:

https://bks-portal.rlp.de/lfbk/bewerbung-paedagogik-a6

Für Rückfragen zum Verfahren melden Sie sich gerne unter personal@lfbk.rlp.de oder telefonisch unter der TelNr. 0261 54016-1105.
Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich gerne an flemming.goetz@lfbk.rlp.de oder telefonisch unter der TelNr. 0261 54016-5600.

Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz zu (s. Homepage: www.lfbk.rlp.de).