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Erfassung von Einrichtungen von schutzwürdigen Kulturgütern

Hinweis: Manche Fragen sind sehr fachspezifisch, bitten Sie wenn vorhanden Ihren Sicherheitsbeauftragten, den Brandschutzbeauftragten oder den Hausmeister zur Beantwortung um Hilfe.

Für jedes Gebäude mit eigener Adresse muss ein separater Bogen ausgefüllt werden. Bei großen Gebäudekomplexen (bspw. Universitäten) muss ebenfalls für jedes Gebäude, in dem Kulturgüter zu finden sind, ein eigener Bogen ausgefüllt werden.

Gehören zu einer Einrichtung mehrere kleine Gebäude, die auf engem Raum stehen und gut zu überblicken sind (bspw. Freilichtmuseen), genügt ein Bogen für alle Gebäude (sofern die Angaben auf alle Gebäude / den Gebäudekomplex übertragbar sind).

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an:

GDKE (Archive, Bibliotheken, Museen)

Generaldirektion Kulturelles Erbe

Armin Kraft
Telefon: 0261 6675-4130
E-Mail: armin.kraft@gdke.rlp.de

Archive und Bibliotheken

Landesstelle Bestandserhaltung in Rheinland-Pfalz (LBE)

Arlett Kost-Mahle
Telefon: 0261 91500-121
E-Mail: lbe@lbz.rlp.de

Museen

Museumsverband

Katharina Lippe
Telefon: 0621 4907 1287
E-Mail: lippe@museumsverband-rlp.de

Art der Einrichtung
kommunale Zuordnung
Welcher Kreisverwaltung und welcher Verbandsgemeinde gehört Ihre Einrichtung an? Träger der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes sind die Kreisverwaltungen und Verbandsgemeinden, deshalb ist dies für die Zuordnung wichtig.
Angaben zur Einrichtung
Hinweis: Wenn eine postalische Anschrift vorhanden ist, dann werden durch das Land zentral die Koordinaten ermittelt. Wenn keine postalische Anschrift vorhanden ist, ermitteln Sie bitte die Koordinaten.
Breitengrad (WGS84) Bsp.: 49.21949 Hinweis: beispielsweise in Google Maps mit Rechtsklick auf das Objekt zu finden.
Längengrad (WGS84) Bsp.: 8.15171 Hinweis: beispielsweise in Google Maps mit Rechtsklick auf das Objekt zu finden.
Nur Ziffern eingeben, keine Trennzeichen!
Erreichbarkeiten
Telefonnummern
Bspw.: Leitung, Notfallerreichbarkeit 24/7, Hausmeister, Sicherheitsdienst/Ansprechpartner Objektsicherung
BezeichnungTelefonnummer
Organisation / Träger
Angaben zur Gebäudeausstattung
Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage aus dem vorbeugenden Brandschutz. Ihr Alarm läuft direkt auf der Leitstelle ein und alarmiert die Feuerwehr. Sie besteht unter anderem i.d.R. aus einer Brandmeldezentrale (BMZ) mit Anzeigetafel und Feuerwehrlaufkarten und einem Feuerwehrschlüsseldepot (FSD). Sie ist in verschiedenen Normen beschrieben (bspw. DIN 14675).
Rauch- und Wärmeabzug, Rauchschutzvorhänge, etc.
Bsp.: 63A-CEE
Allgemeines zur Notfallplanung
Notfallverbund = Zusammenschluss von Kulturgut bewahrenden Einrichtungen auf Stadt oder Kreisebene auf Basis einer Vereinbarung zur gegenseitigen Unterstützung im Notfall mit Personal und Material.
Notfallplan = Einrichtungsbezogenes Dokument mit Informationen zu: 1) Telefonliste (regelm. aktualisieren!) - Verantwortliche Mitarbeiter*innen - Dienstleister für Transport und Erstversorgung - örtliche Gefahrenabwehr 2) Kurzanleitung zur Erstversorgung des Kulturgutes 3) Liste Dienstleister für die Erstversorgung sowie Folgemaßnahmen
Räumungsplan = Plan, der den Ablauf und die Logistik der Räumung von Kulturgut (nicht von Menschen) beinhaltet
Prioritätenliste = Im Rahmen der einrichtungsbezogenen Notfallplanung festzulegende Übersicht, welche Bestände besonders wichtig/wertvoll sind und daher im Falle eines Notfalls zuerst gesichert werden sollten.
Die eingegebenen Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 c, e DSGVO i.V.m. § 39 Abs. 1 LBKG „Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke des Brand- und Katastrophenschutzes“ verwendet und verarbeitet. Auf die entsprechende Datenschutzerklärung im BKS-Portal wird verwiesen.
Information
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