Die Feuerwehr in Rheinland-Pfalz

Aufgabenträger sind die Gemeinden und Städte für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe , die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe , weiterhin die Landkreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz und das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes sowie für die Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes.
Das Land Rheinland-Pfalz hat zur Wahrnehmung seiner zentralen Aufgaben im Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz (LfBK) errichtet. Im LfBK werden die Aufgaben des früher für den Katastrophenschutz zuständigen Referats 22 der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sowie der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie Rheinland-Pfalz (LFKA) gebündelt und um zusätzliche Zuständigkeiten ergänzt. Das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz in Koblenz fungiert als Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum für die nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr im Land.
Mit dem jährlich zur Verfügung stehenden Budget für Brand- und Katastrophenschutzzwecke dokumentiert die Landesregierung, dass sie den Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr als elementaren Bestandteil der Inneren Sicherheit betrachtet. Insbesondere wird dabei das Engagement der in diesem Bereich in vielfältigsten Funktionen tätigen ehrenamtlich Personen entsprechend gewürdigt.
Mit einer zukunftsorientierten Technikausstattung und dem engen Verbund mit den kommunalen und sonstigen Aufgabenträgern stellt das Land sicher, dass die bestehenden Aufgaben sachgerecht erfüllt werden können und Vorsorge für im Einzelnen nicht vorhersehbare Gefahrenszenarien in diesem sensiblen Bereich der Inneren Sicherheit gegeben ist.