Brandschutzgesetz setzt Eckdaten für die Gefahrenabwehr

Die rechtliche Grundlage für eine umfassende moderne Gefahrenabwehr ist das Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG). Darin ist unter anderem geregelt, dass die Feuerwehren als Einrichtungen der Städte und Gemeinden die erforderlichen Maßnahmen zu treffen haben, um Brandgefahren und andere Gefahren abzuwehren. Die Feuerwehrverordnung (FwVO) spezifiziert diese Aufgaben, indem Regelungen zur Organisation, Ausstattung und Ausbildung der Feuerwehren in Rheinland-Pfalz festgelegt werden.

Landesverordnung über Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge

Die Verordnung wurde am 30. Mai 2025 von Herrn Minister Ebling unterzeichnet und im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Sie ist zum 12. Juni 2025 in Kraft getreten. Die Verordnung sieht landesweit einheitliche Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge vor. Diese Pauschalbeträge sind nunmehr für alle kommunalen Aufgabenträger in Rheinland-Pfalz ab dem 12. Juni 2025 verbindlich. Die Verordnung gilt für nahezu alle bei den rheinland-pfälzischen Feuerwehren eingesetzten normgerechten Fahrzeuge sowie für sonstige nach technischen Richtlinien des Landes zugelassene – nicht genormte – Feuerwehrfahrzeuge und bundeseigene Katastrophenschutzfahrzeuge. Ferner können auch sonstige Fahrzeuge einbezogen werden, die mit den in der Verordnung genannten Fahrzeugen vergleichbar sind. Für Feuerwehr- und Einsatzfahrzeuge, die nicht in der neuen Verordnung genannt sind, legen die kommunalen Aufgabenträger die Stundensätze weiterhin durch Satzung fest. Das Dokument ist im Downloadbereich hinterlegt. 

Kurzinformation zum Brand- und Katastrophenschutzgesetz

Gesetz ist im Downloadbereich eingestellt. Textbeitrag folgt.