Richtlinie für die Alterskameradschaft in den Feuerwehren

Ein langgedienter Feuerwehrangehöriger möchte auch nach der aktiven Dienstzeit seiner Feuerwehr
verbunden bleiben. Dies geschieht am besten in einer Alterskameradschaft. Der
Landesfeuerwehrverband (LFV) Rheinland-Pfalz regt daher an, bei allen Feuerwehren
Alterskameradschaften zu bilden und zu integrieren.
Ziel und Zweck einer Alterskameradschaft ist die Kontaktpflege mit den Aktiven, die Erfahrungen und
das Wissen der ehemals Aktiven nutzbar zu machen, die Pflege der Kameradschaft und der Dank für
die geleisteten Dienste. Eine Finanzierung durch die Aktiven sollte nicht erwartet werden.
Mit dieser Richtlinie will der LFV die Bildung und Führung einer Alterskameradschaft unterstützen. Als
geschlechtsneutrale Bezeichnung hat der LFV die Bezeichnung „Alterskameradschaft“ gewählt.