Allgemeine Eignungs- und Vorsorgeuntersuchung für die Feuerwehr
Eignungsuntersuchungen dienen zur Feststellung der körperlichen und geistigen Eignung von Einsatzkräften für Tätigkeiten im Feuerwehrdienst. Sie unterstützen den Unternehmer (Kommune, Arbeitgeber) bei der Wahrnehmung seiner Aufgabe, geeignete Einsatzkräfte für die Aufgaben im Feuerwehrdienst einzusetzen. Dazu gehören neben der fachlichen Eignung auch die körperliche und geistige Eignung. Dies gilt insbesondere vor Aufnahme der Tätigkeit, aber auch Anlass bezogen, wenn z.B. im Laufe der Feuerwehrtätigkeit eine körperliche Beeinträchtigung auftritt bzw. festgestellt wird. Veränderungen im Gesundheitszustand, die die Einsatzfähigkeit beeinträchtigen, sind vom Feuerwehrangehörigen umgehend anzuzeigen. In 2016 hat sich die gesetzlich Grundlage hierfür verändert und um die Unsicherheit mit einer geeigneten Informationen entgegen zu treten wurde gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden, der Unfallkasse Rheinland-Pfalz und dem Landesfeuerwerverband Rheinland-Pfalz in Abstimmung mit dem Ministerium des Innern und für Sport diese Fachempfehlung incl. der Entscheidungshilfe herausgebracht.