Trinkwasserunfall

Landkreis Germersheim meldet: Warnung Trinkwasserunfall. Gültig ab 16.10.2024, 14:42.

TRINKWASSER Abkochen; weitere Infos unter www.vg-kandel.de Aktuelle Information zum TRINKWASSER im Bereich der Ortsgemeinde Steinweiler, Ortsgemeinde Minfeld, im nordöstlichen Bereich der Ortsgemeinde Winden (Gartenstraße, Im Rosengarten, Am Sportplatz, Nachtweide, Gänsbuckel und Steinweilerer Straße) und in Teilen von Kandel (Saarstraße Nr.124-188 & Nr. 157-223, Brehmstaße Nr 1-26 bzw. 29, Erlenbachweg, Höfener Straße und Horstring Im Zuge der routinemäßigen Trinkwasseruntersuchungen, welche in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, wurde am Freitag den 11.10.2024 aus einer Probe des Wasserwerks Steinweiler eine geringe Anzahl coliformer Keime identifiziert. Hierbei handelte es sich zunächst um einen Verdachtsfall, welcher leider durch weitere Trinkwasseruntersuchungen bestätigt wurde. Im Ergebnis der am Montag genommenen Nachkontrollen, welche uns heute Mittwoch, den 16.10.2024 zugingen, wurden erneut coliforme Keime nachgewiesen, weiterhin sind jetzt auch E-Coli (Escherichia coli) und Enterokokken nachgewiesen worden. Escherichia coli und Enterokokken sind natürlich vorkommende Keime im Darm von z.B. Vögeln und warmblütigen Säugetieren. Ebenso sind sie Bestandteil der Darmflora des Menschen. Diese mikrobiologische Verunreinigung im Trinkwasser kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen. Deshalb empfehlen die Verbandsgemeindewerke Kandel dringend die nachfolgenden Hinweise zu beachten! Das Trinkwasser ist für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd abzukochen:  Zubereitung von Nahrung bzw. Essen, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Kranke.  Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst  Herstellung von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken  Zähneputzen  Medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.) Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann auch mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. nicht auf offene Wunden gelangt. Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser, ebenso wenig wie für die Toilettenspülung und die Waschmaschine. Sollten Sie gesundheitliche Beschwerden haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt. Falls er den Verdacht hat, dass dies mit dem verunreinigten Wasser zusammenhängen könnte, muss er dies umgehend dem Gesundheitsamt melden. Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann. Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefonnotruf-Nummer: 0172 / 2018337 Achten Sie bitte auch auf die Pressemitteilungen in den lokalen Medien und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kandel (www.vg-kandel.de). Über die weitere Vorgehensweise werden wir Sie selbstverständlich zeitnah informieren. gez. Inge Grein; Werkleiterin Kandel am Mittwoch, den 16.Oktober 2024

Hinweise:

  • Trinkwasser abkochen