Stellenangebot 13-17:

Beamtin/Beamter des feuerwehrtechnischen Dienstes

Allgemeine Beschreibung

Die Stadtverwaltung Bad Kreuznacht sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Amt für Brand- und Katastrophenschutz eine/einen

Beamtin/Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes

mit Zugang zum 2. Einstiegsamt.

Die Stellenausschreibung der Stadtverwaltung finden Sie hier.

Aufgabengebiet:

Neben der Einsatzfähigkeit im Brandschutz, der technischen Hilfeleistung und im Katastrophenschutz werden Sie entsprechend Ihrer beruflichen und persönlichen Qualifikation in der Dienststelle eingesetzt.

Anforderungsprofil:

  • Zugang zum 2. Einstiegsamt für den feuerwehrtechnischen Dienst,
  • Ausbildung zu Rettungssanitäter/-in bzw. Rettungsassistent/-in,
  • uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für den Einsatzdienst (einschließlich der Atemschutztauglichkeit nach G 26/3) und körperliche Belastbarkeit,
  • Bereitschaft zum Einsatz auch zu ungünstigen Zeiten,
  • Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B/C/CE,
  • Engagement, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Konfliktfähigkeit,
  • ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein.

Wir wünschen:

  • interkulturelle Kompetenz,
  • Wohnort Bad Kreuznach oder nähere Umgebung.

Die Besoldung erfolgt gemäß Landesbesoldungsgesetz für Beamte im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst nach Besoldungsgruppe A 8.

Der Dienst ist im Schichtdienst (8 Std.) abzuleisten.

Schwerbehinderte Bewerber/‑innen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

Bitte richten Sie Ihre vollständigen schriftlichen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der Kennziffer 13-17 bis spätestens 18.03.2017 an die Stadtverwaltung Bad Kreuznach, Personalabteilung, Wilhelmstraße 7 - 11, 55543 Bad Kreuznach.

Wir bitten um die Zusendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Unterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.

Wir versenden keine Eingangsbestätigungen.

Selbstverständlich können die Bewerbungsunterlagen bei Nichtberücksichtigung zurückgesandt werden, wenn ein frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Auch ist es möglich, die Bewerbungsunterlagen persönlich innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens bei der Personalabteilung abzuholen.

Datum der Meldung: 

28.02.2017