Anwendung der 3G-Regel an der LFKA
An der LFKA wird wieder die 3G-Regel angewendet.
Geimpfte und Genesene müssen ihren jeweiligen Nachweis beim Check-In vorlegen. Nicht-geimpft-Genesene müssen täglich einen POC-Antigen-Test nachweisen. Dieser PoC-Antigen-Test wird durch den LFV auf dem Gelände der LFKA angeboten.
Diese Maßnahme dient zur Aufrechterhaltung des Lehrgangsbetriebs und zur Eindämmung der CORONA-Pandemie. Die Regelung gilt ab 07.03.2022.
Datum der Meldung:
07.03.2022