Abfrage Kulturgutschutzkataster gestartet
Das Kulturgutkataster für Rheinland-Pfalz soll alle Kulturgüter bewahrenden Einrichtungen im Land erfassen. Hierdurch kann künftig der Einsatz von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Notfall effizient koordiniert und durchgeführt werden. Zur Erstellung des Kulturgutkatasters werden Museen, Universitätssammlungen, Archive und Bibliotheken gebeten, im Zeitraum vom 15. Januar bis zum 15. Februar 2024 den hierzu erstellten Fragebogen auszufüllen.
Wozu ein Kulturgutkataster?
Die Flut im Ahrtal 2021 hat gezeigt, dass eine landesweit einheitliche Struktur für den Notfall für Kulturgut bewahrende Einrichtungen und Rettungsorganisationen in Rheinland-Pfalz fehlt. Die Arbeitsgruppe „Landesweite Notfallplanung“, in der auch der Museumsverband vertreten ist, erarbeitet deshalb im Auftrag des Kulturministeriums eine solche Struktur. Das sogenannte Kulturgutkataster ist der erste Baustein hin zu einem landesweiten Risiko- und Krisenmanagement für die genannten Einrichtungen.
Wie funktioniert das Kataster?
Als Teil der Krisenvorsorge werden im Kulturgutkataster alle Standorte von Museen, Universitätssammlungen, Archive, Bibliotheken und deren Außendepots gemeinsam erfasst. Als Kerninformation werden die genauen Standorte und verantwortlichen Kontaktpersonen aller Kulturgut verwahrenden Einrichtungen sowie einige weitergehende Informationen aufgenommen. Die Angaben sollen Einsatzkräften als Information dienen, damit diese ihre Hilfe im Bedarfsfall effizient planen und durchführen können.
Einsätze vor Ort können allerdings nur effizient ablaufen, wenn die betroffenen Einrichtungen über einen auf die jeweiligen Gegebenheiten angepassten, aktuellen Notfallplan verfügen. Um einen Überblick über die Bedarfe der Einrichtungen insgesamt zu erhalten, werden auch lokale Notfallpläne oder die Beteiligung an einem Notfallverbund erfasst.
Abfrage: Wie werden meine Daten erfasst?
Die Erstellung des Kulturgutkatasters erfolgt über die direkte Abfrage der Kulturgüter verwahrenden Einrichtungen. Mittels Fragebogen werden die Angaben von diesen eigenständig in einer Datenbank erfasst. Technisch wird der Fragebogen durch das Portal für den Brand und Katastrophenschutz (BKS-Portal) verwaltet. Hierdurch sind die im Bedarfsfall wichtigen Informationen direkt von allen Angehörigen der Aufgabenträger im Brand- und Katastrophenschutz abrufbar.
Die Abfrage läuft von 15. Januar bis 15. Februar 2024.
Quelle: https://www.museumsverband-rlp.de/themen/kulturgutkataster-rheinland-pfalz