Aufgrund der aktuellen Fragestellung bezgl. der Einsatztauglichkeit unter umluftunabhängigen Atemschutzgeräten verweisen wir auf das aktuelle Schreiben der Unfallkasse Rheinland-Pfalz, welches unter folgendem Link zu finden ist:
Des Weiteren ist das Infoblatt „Einsatz unter Atemschutz“ der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als Anlage beigefügte.
Datum der Meldung:
07.09.2020