Aufgrund der aktuellen Fragestellung bezgl. der Einsatztauglichkeit unter umluftunabhängigen Atemschutzgeräten verweisen wir auf das aktuelle Schreiben der Unfallkasse Rheinland-Pfalz, welches unter folgendem Link zu finden ist:

https://www.ukrlp.de/covid-19/detail/aktuelles/appell-an-die-feuerwehreinsatzkraefte-geltende-hygienemassnahmen-beachten/

Des Weiteren ist das Infoblatt „Einsatz unter Atemschutz“  der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als Anlage beigefügte.

Datum der Meldung: 

07.09.2020

Anhänge zur Meldung: