Die DGUV hat ihr Infoblatt Fachbereich AKTUELL FBFHB-016, wichtige Hinweise für Einsatzkräfte zum Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aktualisiert.
Die neue Version (Stand 18.05.2020) finden Sie hier.
In Bezug auf das Infoblatt FBFHB-016 der DGUV weist die UK RLP weiterhin ausdrücklich darauf hin, dass die unter Nr. 3.2.3 beispielhaft aufgeführten Maßnahmen nur dann angewendet werden können, wenn:
- die Voraussetzungen, Ausstattung zur Verfügung steht,
- das Einsatzziel und damit auch die Sicherheit und Gesundheit der Einsatzkräfte nicht gefährdet wird.
- Entscheidend für die Reduzierung von Einsatzkräften muss das Meldebild bei der Alarmierung bzw. das Lagebild nach der 1. Qualifizierten Rückmeldung sein.
Es ist ein erheblicher Unterschied, welches Schutzgut betroffen ist.
Bei der Betroffenheit von Leib und Leben oder je nachdem auch der Gesundheit von dem Schadensereignis zuzurechnen Personen muss eine Abwägung durch die Führungskraft erfolgen inwieweit mit vollbesetzten Fahrzeugen ausgerückt werden muss.
Aktuellen Hinweise der ADD zur Sicherstellung des Dienstbetriebs für die Freiwilligen Feuerwehren.
Die Hinweise der ADD zur Sicherstellung des Dienstbetriebes der Freiwilligen Feuerwehr bezüglich Versammlungen, Sitzungen und Ausbildung bezugnehmend auf COVID-19 finden Sie hier.
Verwendung von selbst hergestellten Masken, medizinischem Mund-Nasen-Schutz sowie filtrierenden Halbmasken
Wir ergänzen die bereits bereitgestellten Informationen zur Verwendung der Schutzmasken in Abstimmung mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.
Der Einsatzleiter entscheidet lageabhängig nach pflichtgemäßem Ermessen, ob die eingesetzten Feuerwehrkräfte einen Mund - Nasen - Bedeckung tragen. Dies gilt, solange die kommunalen Aufgabenträger keine anderen oder weitergehenden Regelungen erlassen.
Unter folgendem Link finden Sie die zusammengestellten Informationen des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte:
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html
Wichtige Informationen der UK RLP.
Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz hat das ebenfalls mit den Unfallkassen Saarland (UKS), Baden-Württemberg (UKBW) und der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) abgestimmte, beigefügte
Informationsblatt UK RLP: Pandemiebedingte, erschwerte Bedingungen: Prüfungen von Geräten und Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr
Informationsblatt UK RLP: Pandemiebedingte, erschwerte Bedingungen: Ausbildung, Übung und Unterweisung in der Freiwilligen Feuerwehr
herausgegeben.