Erfolgreicher Auftakt der Digitalen Alarmierung im Leitstellenbereich Kaiserslautern

Nachdem das Gros der Sende- und Empfangsstationen des digitalen Alarmierungsnetzes in den Landkreisen Kusel, Kaiserslautern, dem Donnersbergkreis und der Kreisfreien Stadt Kaiserslautern errichtet ist, wurde das Netz in der vergangenen 44. Kalenderwoche einem dreitägigen umfangreichen Test unterzogen. Der Test verlief erfolgreich.

Im Rahmen der umfangreichen Testszenarien lieferten die einzelnen Testfälle mehrere hundert Resultate. So konnte beispielsweise das Netz bewusst an seine Grenzen geführt und Verzögerungen, sowie Funktionsausfälle provoziert werden. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass unter den hunderten Testpositionen lediglich eine Netzfunktion nicht erfolgreich verifiziert werden konnte. Entsprechende Analysen und eine Anpassung sind bereits in der Umsetzung.

Ein besonderer Dank gilt den engagierten Teilnehmern*innen der betroffenen Feuerwehren, den Beteiligten am Test in den Feuerwehreinsatzzentralen, den in der Fläche agierenden Beobachter*innen, dem Team der integrierten Leitstelle Kaiserslautern und allen Beteiligten im Testteam vor Ort. Dies gilt insbesondere für den Abend des 27.10.2020.

Besonders an diesem Abend wurden die Funktionen des Netzes in der Fläche verifiziert; so z.B. auch die Automatismen zum Erhalt der Alarmierungsfähigkeit im Fehlerfall und bei Extremsituationen - beispielsweise bei Netzüberlastung bis zum autarken Betrieb der digitalen Alarmumsetzer in den FEZ der Gemeinden.

Sobald die letzten vorbereitenden Maßnahmen erledigt sind, wird die Digitale Alarmierung des Teilnetzes Kaiserslautern in den Testbetrieb übergehen. Sobald dieser startet, können die Einsatzkräfte das Netz ihrerseits auf Herz- und Nieren prüfen.

Wichtiger Hinweis: Bis zur Erklärung des Wirkbetriebes für die o.g. Gemeinden im Leitstellenbereich Kaiserslautern (s.o.), ist das Digitale Alarmierungsnetz noch nicht für den Betrieb freigegeben. Es wird in den kommenden Wochen und Monaten immer wieder unangemeldet abgeschaltet oder umkonfiguriert werden. Die bisherigen Alarmierungsmittel (analoge Melder, analoge Sirenenalarmierung) sind bis zum Wirkbetrieb beizubehalten.

Datum der Meldung: 

23.11.2020