Frist für Ausnahmegenehmigung von Euro 6 Norm für BKS-Fahrzeuge verlängert!

Mit E-Mail vom 12. August  2020 wurde diese Ausnahmegenehmigung seitens des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau gemäß den §§ 70, 47 StVZO von der Verordnung (EG) Nr. 595/2009, Az. 377 - 48 - 128 - 70, zum 31. August 2020 widerrufen und den Aufgabenträgern bekannt gemacht. Der Widerruf erfolgte mit der Maßgabe, dass Fahrzeuge der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes mit den Abgasnormen Euro 5 / Euro V, die bis zum 31. August 2020 rechtsverbindlich bestellt wurden, noch bis zum 28. Februar 2022 erstmals für den Verkehr zugelassen werden können.

Aufgrund dieses Widerrufs meldeten sich zahlreiche Betroffene im Ministerium des Innern und für Sport, die diese Fristen als in der Praxis zu kurz beschrieben, da sowohl laufende Vergabeverfahren nicht bis zum 31. August 2020 abgeschlossen werden können als auch die Erstzulassung aufgrund der langen Lieferzeiten für Feuerwehrfahrzeuge nicht bis zu 28. Februar 2022 zu bewerkstelligen sei.

Nachdem Minister Lewentz sich mit diesem berechtigten Anliegen an seinen Kollegen Herrn Minister Wissing gewendet hatte, wurde nun seitens des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz eine Fristverlängerung zur Entlastung der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes zugesagt.

Der Widerruf wird somit dahingehend geändert, dass Fahrzeuge der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes mit den Abgasnormen Euro 5 / Euro V, die bis zum 30. Dezember 2020 rechtsverbindlich bestellt wurden/werden, noch bis zum 30. Dezember 2022 erstmals für den Verkehr zugelassen werden können.

Datum der Meldung: 

31.08.2020