Dreyer/Ebling: Grenzüberschreitende Hilfeleistung der Feuerwehr weiter gestärkt

„Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Rheinland-Pfalz und unseren französischen Nachbarn ist von unschätzbarem Wert. Insbesondere im Bereich des Brandschutzes und bei allgemeinen Hilfeleistungen ist sie für die Menschen im Grenzgebiet sehr wichtig. Künftig können sich die Feuerwehren etwa bei Waldbränden oder nach Sturmschäden schnell und ohne viel Bürokratie gegenseitig über die Grenzgemarkungen hinweg helfen. Das fördert das Zusammengehörigkeitsgefühl, in einer gemeinsamen Region zu leben“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Mit dem Abschluss des Abkommens in Ergänzung zu den bereits bestehenden Katastrophenschutzabkommen zwischen Rheinland-Pfalz und den grenznahen Départements erhalten die Kommunen im Grenzgebiet noch mehr Rechtssicherheit in ihrem Handeln im Bereich des Brandschutzes. Es soll außerdem dazu beitragen, die außerordentlich gute und vertrauensvolle deutsch-französische Zusammenarbeit im Sinne der Betroffenen kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu stärken“, so Innenminister Michael Ebling.

Für das Land Rheinland-Pfalz unterzeichnete der Beauftragte der Ministerpräsidentin für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Werner Schreiner, das Feuerwehrabkommen gemeinsam mit der Präfektin der Region Grand Est und des Départements Bas-Rhin, Josiane Chevalier, sowie dem Präsidenten des Verwaltungsrates der Feuerwehr und Rettungsdienste des Départements Bas-Rhin, Frédéric Bierry.

Von dem Übereinkommen sind auf deutscher Seite die Landkreise Germersheim, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz mit ihren Verbandsgemeinden und kreisangehörigen Städten als Aufgabenträger im Brandschutz und der allgemeinen Hilfe sowie die kreisfreien Städte Landau, Pirmasens und Zweibrücken berührt. Sowohl die deutschen als auch die betroffenen französischen Kommunen haben sich in der Vergangenheit für das Abkommen ausgesprochen, um mehr Rechtssicherheit zu erlangen.

Hintergrund:

Die Oberrheinkonferenz ist eine Institution, die 1975 durch das Bonner Abkommen geschaffen wurde, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Oberrheingebiet zu koordinieren und zu fördern. Das Gebiet erstreckt sich entlang des Rheins und umfasst Teile von Deutschland, Frankreich und der Schweiz. Sie hat das Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den Ländern auf regionaler Ebene zu stärken und die Lebensqualität der Menschen in der Region zu verbessern.

Datum der Meldung: 

28.09.2023

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