Zulässigkeit einer pauschalen Übermittlung personenbezogener Daten von positiv getesteten Personen durch die Gesundheitsämter an die Leitstellen.

Das MdI nimmt auf eine Anfrage hin, bezüglich der Zulässigkeit von pauschalen Übermittlungen personenbezogener Daten von Gesundheitsämtern an Einsatzkräfte der Feuerwehr bzw. Leitstellen im Rahmen der Corona-Pandemie, wie folgt Stellung:

Aufgrund der aktuell grassierenden Corona-Pandemie empfiehlt das Robert Koch-Institut, von Erkrankten und anderen Personen einen Mindestabstand von ein bis zwei Meter(n) einzuhalten. Im Rahmen der einsatzbezogenen Tätigkeit von Feuerwehren muss dieser Mindestabstand jedoch häufig unterschritten werden. Eine besondere Problematik ergibt sich dabei insbesondere bei Einsätzen im Zusammenhang mit Unterstützungen für den Rettungsdienst, Tragehilfen, Technische Hilfeleistungen.

Aus diesem Grund galt es für das Ministerium des Innern und für Sport zu prüfen, ob durch die örtlich zuständigen Gesundheitsämter pauschal personenbezogene Daten an die Leitstellen übermittelt werden dürfen, die bereits im Vorfeld eine Gefahrenprognose im Hinblick auf eine Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus ermöglichen (z.B. Listen von positiv getesteten Corona-Patienten).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten hat dabei stets auf einer gesetzlichen Grundlage zu erfolgen. Dies gilt auch und vor allem in Krisenzeiten, denn die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass Freiheitsrechte wie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nur dann und insoweit eingeschränkt werden, wenn und soweit dies erforderlich und angemessen ist. Gesundheitsdaten zählen zudem zu den besonders sensiblen Daten, weil ihre Verwendung für die betroffenen Personen nicht zuletzt in ihrem gesellschaftlichen Umfeld besondere Risiken begründen können.

Nach eingehender rechtlicher Prüfung ist jedoch festzuhalten, dass für eine pauschale Information über an Covid19 erkrankten Personen die erforderliche rechtliche Grundlage fehlt. Eine pauschale Weitergabe der Daten sämtlicher positiv getesteten Covid-19 Patientinnen und Patienten durch die Gesundheitsämter wäre insbesondere kein angemessenes und erforderliches Mittel. Sollten einzelne Gesundheitsämter oder sonstige Stellen Daten in diesem umfassenden Sinne übermitteln bzw. übermittelt haben, sind diese Daten von den Leitstellen unverzüglich zu löschen. Diese Verfahrensweise ist landesseitig mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abgestimmt. Im Übrigen verweise ich auf die entsprechenden Ausführungen auf der Homepage des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unter der Rubrik "Corona & Datenschutz".

In konkreten Einzelfällen, insbesondere bei planbaren Einsätzen – welche allerdings im Feuerwehrwesen eher sehr selten vorkommen – sind die Gesundheitsämter jederzeit auskunftsbereit, auch um Fragen der durch Feuerwehren beauftragten Leitstellen zu beantworten. Neben den rechtlichen Hürden einer Datenübermittlung durch die Gesundheitsämter ergeben sich jedoch auch taktische Bedenken. Die Pandemie geht einher mit einer hohen Dunkelziffer an infizierten Personen. Eine verlässliche Auskunft bezogen auf eine gegebene Infektionsgefahr ist mit einer Datenübermittlung somit nicht verbunden und könnte sogar dazu führen, dass sich die Einsatzkräfte vermeintlich sicher fühlen.

Selbstverständlich ist der Wunsch aller Feuerwehrangehörigen nachvollziehbar, jedes Ansteckungsrisiko zu vermeiden. Dies liegt auch in unserem ganz besonderen Interesse. Beim derzeitigen Stand der Pandemie muss jedoch auch die Feuerwehr davon ausgehen, dass insbesondere bei Einsätzen mit entsprechender Indikationslage (Unterstützung Rettungsdienst, Tragehilfe, Technische Hilfeleistungen etc.) Betroffene und deren Angehörige womöglich infiziert sind, und deswegen passive Schutzmaßnahmen treffen. Deshalb ist zu gewährleisten, dass alle Einsatzkräfte, die in direktem Kontakt mit dem Betroffenen oder dessen Angehörigen kommen, mit entsprechender Schutzausrüstung ausgestattet sind.

Vielen Dank für Ihr Engagement und bleiben Sie gesund!

Datum der Meldung: 

04.05.2020