Landesamterrichtungsgesetz am 31.07.24 beschlossen

Am 11. Juli 2024 ist das Landesgesetz zur Errichtung des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz einstimmig durch den Landtag von Rheinland-Pfalz beschlossen und am 31. Juli 2024 im Gesetzes- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz (GVBl.) verkündet worden. Das Gesetz tritt am 1.1.2025 in Kraft und ist ab diesem Zeitpunkt Rechtsgrundlage für die Errichtung des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz.

Die Dokumente sind unter Veröffentlichung des Landesamterrichtungsgesetz im Gesetzes- und Verordnungsblatt und 
Landesgesetzentwurf zur Errichtung des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz eingestellt.

Datum der Meldung: 

03.09.2024