Bei der Kreisverwaltung Altenkirchen ist in der Abteilung Ordnung und Verkehr zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle des
Hauptamtlichen Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs (m/w/d)
unbefristet in Vollzeit zu besetzen. Es handelt sich um eine Stelle der Besoldungsgruppe A 12 LBesG bzw. EG 11 TVöD.
Das umfangreiche Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
- die fachliche Beratung des Landrats, der Gremien und der Wehren
- Einsatzleitung als Beauftragter des Landrats im gesamten Kreisgebiet
- Beratung und Unterstützung der ehrenamtlichen Wehrleiter
- Interkommunale Zusammenarbeit mit anderen Kommunen, Behörden und Institutionen
- Aus- und Weiterbildung von Führungskräften im Brand- und Katastrophenschutz
- die Verantwortung für die Alarm- und Einsatzplanung
- Planung und Durchführung von Übungen
- Mitwirkung bei der mittel- und langfristigen Finanzplanung
- Aufstellung und Fortschreibung eines Feuerwehrbedarfsplans
- Erstellen von Sicherheitsanalysen, Gefährdungsbeurteilungen für den Landkreis
- Erarbeiten und Fortentwickeln des kommunalen Krisenmanagements im Katastrophenschutz
- Zivile Sicherheitsvorsorge (Notfallplanung, Warnung der Bevölkerung usw.)
- Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ) mit dem Verbindungskommando der Bundeswehr
- Mitwirkung bei Sonderaufgaben (aktuelle Ereignisse/Lagen)
- Erstellung von Ausstattungs- und Fahrzeugkonzepten
- Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit der besonderen Führungseinrichtung des Landkreises und der Technischen Einsatzleitung vor Ort
- Überwachung der Aufstellung, Ausbildung, Ausstattung, Unterbringung und Einsatzfähigkeit der Kräfte und Mittel für die Katastrophenbekämpfung
- Aufsicht über die im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen und Einrichtungen
- Verantwortung für die organisatorische und technische Leistungsfähigkeit der KatS-Einheiten des Landkreises
- Die Erarbeitung eines zukunftsorientierten Konzeptes für die personelle und organisatorische Struktur des Sachgebietes Brand- und Katastrophenschutz in der Kreisverwaltung.
Einstellungsvoraussetzungen sind
- erfolgreich abgeschlossene Laufbahnprüfung für das dritte Einstiegsamt im feuerwehr-technischen Dienst oder Beamtinnen und Beamte des dritten Einstiegsamtes der Fachrichtung „Polizei und Feuerwehr“ sowie vergleichbare qualifizierte Beschäftigte
- Fahrerlaubnis der Klasse 3 bzw. B
- Sozialkompetenz und Teamfähigkeit, sowie Kommunikations- und Überzeugungsfähigkeit
- Erfahrung aus einer Tätigkeit als Führungskraft im Feuerwehrbereich (oder mehrjährige Berufserfahrung und Führungskompetenz)
- Bereitschaft zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen
- Überdurchschnittliches Engagement und Bereitschaft zu Arbeitszeiten auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten
- Fundierte Kenntnisse in Organisation und Einsatztaktik der Feuerwehren, Schnell-Einsatzgruppen Sanität sowie der sonstigen im Katastrophenschutz eingesetzten Einheiten sowie in den Einsatzgebieten des Gefahrstoffzuges
- Kenntnisse über die Struktur und das Einsatzpotential der ehrenamtlichen BOS im Landkreis Altenkirchen sind von Vorteil
- die uneingeschränkte gesundheitliche Tauglichkeit für den Feuerwehrdienst nach dem Grundsatz der G 26/3
- Eine Wohnsitznahme, die eine unverzügliche Einsatzleitung in Präsenz ermöglicht, wird erwartet.
Die Kreisverwaltung Altenkirchen ist als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert. Informationen über den Landkreis Altenkirchen finden Sie im Internet unter www.kreis-altenkirchen.de.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich vorab bei Herrn Deipenbrock (Tel. 02681/81-2310) informieren.
Aussagefähige Bewerbungsunterlagen werden bis zum 15.12.2024 erbeten an:
Kreisverwaltung Altenkirchen
www.interamt.de
Stellen ID: 1222152
Mit der Einsendung einer Bewerbung erklären sich die Bewerberinnen und Bewerber gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens verarbeitet werden.
Datum der Meldung:
14.11.2024