Bei der Kreisverwaltung Altenkirchen ist in der Abteilung Ordnung und Verkehr zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle des 

Hauptamtlichen Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs (m/w/d)

unbefristet in Vollzeit zu besetzen. Es handelt sich um eine Stelle der Besoldungsgruppe A 12 LBesG bzw. EG 11 TVöD.

Das umfangreiche Aufgabengebiet umfasst insbesondere:

  • die fachliche Beratung des Landrats, der Gremien und der Wehren
  • Einsatzleitung als Beauftragter des Landrats im gesamten Kreisgebiet
  • Beratung und Unterstützung der ehrenamtlichen Wehrleiter
  • Interkommunale Zusammenarbeit mit anderen Kommunen, Behörden und Institutionen
  • Aus- und Weiterbildung von Führungskräften im Brand- und Katastrophenschutz
  • die Verantwortung für die Alarm- und Einsatzplanung
  • Planung und Durchführung von Übungen
  • Mitwirkung bei der mittel- und langfristigen Finanzplanung
  • Aufstellung und Fortschreibung eines Feuerwehrbedarfsplans
  • Erstellen von Sicherheitsanalysen, Gefährdungsbeurteilungen für den Landkreis
  • Erarbeiten und Fortentwickeln des kommunalen Krisenmanagements im Katastrophenschutz
  • Zivile Sicherheitsvorsorge (Notfallplanung, Warnung der Bevölkerung usw.)
  • Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ) mit dem Verbindungskommando der Bundeswehr
  • Mitwirkung bei Sonderaufgaben (aktuelle Ereignisse/Lagen)
  • Erstellung von Ausstattungs- und Fahrzeugkonzepten
  • Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit der besonderen Führungseinrichtung des Landkreises und der Technischen Einsatzleitung vor Ort
  • Überwachung der Aufstellung, Ausbildung, Ausstattung, Unterbringung und Einsatzfähigkeit der Kräfte und Mittel für die Katastrophenbekämpfung
  • Aufsicht über die im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen und Einrichtungen
  • Verantwortung für die organisatorische und technische Leistungsfähigkeit der KatS-Einheiten des Landkreises
  • Die Erarbeitung eines zukunftsorientierten Konzeptes für die personelle und organisatorische Struktur des Sachgebietes Brand- und Katastrophenschutz in der Kreisverwaltung.


Einstellungsvoraussetzungen sind

  • erfolgreich abgeschlossene Laufbahnprüfung für das dritte Einstiegsamt im feuerwehr-technischen Dienst oder Beamtinnen und Beamte des dritten Einstiegsamtes der Fachrichtung „Polizei und Feuerwehr“ sowie vergleichbare qualifizierte Beschäftigte
  • Fahrerlaubnis der Klasse 3 bzw. B
  • Sozialkompetenz und Teamfähigkeit, sowie Kommunikations- und Überzeugungsfähigkeit
  • Erfahrung aus einer Tätigkeit als Führungskraft im Feuerwehrbereich (oder mehrjährige Berufserfahrung und Führungskompetenz)
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen
  • Überdurchschnittliches Engagement und Bereitschaft zu Arbeitszeiten auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten
  • Fundierte Kenntnisse in Organisation und Einsatztaktik der Feuerwehren, Schnell-Einsatzgruppen Sanität sowie der sonstigen im Katastrophenschutz eingesetzten Einheiten sowie in den Einsatzgebieten des Gefahrstoffzuges
  • Kenntnisse über die Struktur und das Einsatzpotential der ehrenamtlichen BOS im Landkreis Altenkirchen sind von Vorteil
  • die uneingeschränkte gesundheitliche Tauglichkeit für den Feuerwehrdienst nach dem Grundsatz der G 26/3
  • Eine Wohnsitznahme, die eine unverzügliche Einsatzleitung in Präsenz ermöglicht, wird erwartet.

Die Kreisverwaltung Altenkirchen ist als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert. Informationen über den Landkreis Altenkirchen finden Sie im Internet unter www.kreis-altenkirchen.de.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich vorab bei Herrn Deipenbrock (Tel. 02681/81-2310) informieren.

Aussagefähige Bewerbungsunterlagen werden bis zum 15.12.2024 erbeten an:

Kreisverwaltung Altenkirchen
www.interamt.de
Stellen ID: 1222152

Mit der Einsendung einer Bewerbung erklären sich die Bewerberinnen und Bewerber gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens verarbeitet werden.

Datum der Meldung: 

14.11.2024