An der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie Rheinland-Pfalz (LFKA) in Koblenz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Vollzeitstelle
einer Mediengestalterin / eines Mediengestalters (m/w/d)
unbefristet zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere
- Erstellung und Aufbereitung von Lernunterlagen, Lernvideos und weiteren Medienprodukten
- Visualisierungen, Layout, Satz und Reinzeichnung
- Digitale Bildbearbeitung für Print und Online
- Betreuung der Aufzeichnungen und Live-Übertragungen unseres Onlineunterrichts und Bedienung/Überwachung der Studiotechnik
- Postproduktion (Schnitt, Farbkorrektur und Compositing) und Kreieren von hochwertigen Video-Inhalten
- Unterstützung, Kommunikation und Abstimmung der Inhalte abteilungsintern sowie bei abteilungsübergreifenden Projekten.
Im interdisziplinären Team des Referates Medien & Pädagogik arbeiten Sie mit den Lehrkräften der LFKA zur Gestaltung von Lerninhalten zusammen.
Gesucht wird eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter, die bzw. der
- über eine abgeschlossene Ausbildung zur Mediengestalterin / zum Mediengestalter Digital und Print Fachrichtung „Designkonzeption“ oder „Digitalmedien“ oder eine vergleichbare Ausbildung verfügt
- sicher im Umgang mit Adobe CS Programmen Illustrator, InDesign, Acrobat und Photoshop ist.
Ein freundliches Auftreten, Detailverliebtheit, technisches Verständnis, typografisches Gespür und ein gutes visuelles Vorstellungsvermögen sollten zu Ihren Stärken gehören.
Wünschenswert sind:
- Kenntnisse Premiere Pro und After Effects
- Grundkenntnisse in der Anwendung des Grafikdesign-Plattform Canva und Programmierung (HTML5)
- Kenntnisse im Bereich Brand- und Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
Wir bieten:
- Transparente Verdienstmöglichkeiten | Unbefristeter Arbeitsvertrag mit sechsmonatiger Probezeit und Bezahlung nach TV-L bis Entgeltgruppe E 9a
- Gut vorgesorgt | attraktive betriebliche Altersvorsorge (VBL) sowie eine Jahressonderzahlung für Tarifbeschäftigte
- Gesund bleiben | vielseitiges Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Flexibel Arbeiten | interessanter und abwechslungsreicher Aufgabenbereich mit flexiblen Arbeitszeiten im Rahmen unserer Gleitzeitregelungen und Regelungen zum Mobilen Arbeiten
- Wissen und Fähigkeiten erweitern | attraktive und vielfältige Fortbildungsangebote zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung
- Familie und Beruf vereinbaren | Familienfreundliche Arbeitsbedingungen
- Sonstiges | kostenlose Parkmöglichkeiten, kostenlose Fitnessräume
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die LFKA unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die Selbstverpflichtung „Die Landesregierung – ein familienfreundlicher Arbeitgeber“. Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet.
Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine Erhöhung des Frauenanteils an und sind an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Das Land fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Wir wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von Geschlecht, einer Behinderung, dem ethnischen Hintergrund, der Religion, Weltanschauung oder sexuellen Identität.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, reichen Sie bitte Ihre Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen bis spätestens zum 31.07.2024 online über: https://bks-portal.rlp.de/lfka/bewerbung-mediengestalter-in ein.
Teilen Sie bitte außerdem Ihre E-Mail-Adresse und eine Rufnummer mit, unter der Sie tagsüber zu erreichen sind.
Für Rückfragen melden Sie sich gerne per Mail an personal@lfka.rlp.de oder telefonisch unter der Nr. 0261 9729 -1133, Flemming Götz, kom. Referatsleitung.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz zu (s. Homepage: www.lfka.rlp.de).