Nachruf für Herrn LFI a.D. Adolf Eisinger

Landesfeuerwehrinspekteur Dipl.-Chem. Adolf Eisinger

18.Oktober 1928 - 17. Oktober 2020

Nach einem erfüllten Leben verstarb am 17. Oktober 2020, einen Tag vor seinem zweiundneunzigsten Geburtstag, Herr Leitender Ministerialrat a.D. Dipl.-Chem. Adolf Eisinger.

Der am 18. Oktober 1928 in Seeheim an der Bergstraße geborene ehemalige Landesfeuerwehrinspekteur legte 1949, nach einer kriegsbedingten Unterbrechung seiner Schulausbildung und einem damit verbundenen Einsatz als Flakhelfer, am Realgymnasium in Heppenheim seine Reifeprüfung ab. Anschließend studierte er Chemie an der Technischen Hochschule.

Im Anschluss an sein Studium trat er im Januar 1958 den Vorbereitungsdienst für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst an. Nach bestandener Laufbahnprüfung war er von 1960 bis 1962 als Einsatzbeamter in der Feuerwehr Bremen eingesetzt. 1963 wechselte er zum damaligen rheinland-pfälzischen Landesamt für Brandschutz nach Mainz, das als Abteilung 11 im Ministerium des Innern integriert war und deren Leitung er 1967 übernahm.

Nach der Zusammenlegung mit der Abteilung 8 „Katastrophenschutz und Zivile Verteidigung“ leitete er dort das Referat „Abwehrender Brandschutz, Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz“ und wurde stellvertretender Abteilungsleiter. 1970 übernahm er das Amt des Landesfeuerwehrinspekteurs, das er 21 Jahre innehatte. 1974 wurde er zum Leitenden Ministerialrat befördert und 1991 auf eigenen Wunsch in den Ruhestand versetzt.

Adolf Eisinger hat die rheinland-pfälzische Feuerwehr geprägt. In rund achtundzwanzig Jahren hat er im Innenministerium für „seine“ Feuerwehren mit unermüdlichem Einsatz gewirkt. Er war maßgeblich an der Entwicklung eines praxisgerechten rechtlichen Instrumentariums als Grundlage der Gefahrenabwehr in der modernen Industriegesellschaft beteiligt. Sowohl das Gesetz über den Brandschutz und die Technische Hilfe vom 1. Juli 1974 als auch das Brand- und Katastrophenschutzgesetz vom 2. November 1981 und die entsprechenden Durchführungsverordnungen tragen unverkennbar seine Handschrift. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie fließende Übergänge vom alltäglichen Schadensereignis bis hin zum Ausnahmezustand der Katastrophe regeln und der Aufbau der Führungsorganisation des Brand- und Katastrophenschutzes kontinuierlich und ohne Brüche im System geordnet wird. Dadurch wurde eine Aufsplittung in ein Feuerwehr- und ein Katastrophenschutzgesetz vermieden, wie es damals in den übrigen Bundesländern Praxis war. Im Wesentlichen war Adolf Eisinger diese Regelung der gesamten Gefahrenabwehr in einem Gesetz zu verdanken. Diese gesetzlichen Regelungen haben sich in der Praxis hervorragend bewährt.

Nach der Wiedervereinigung wurde das rheinland-pfälzische Gesetz vom damaligen Unterausschuss Feuerwehrangelegenheiten der Innenministerkonferenz, dem heutigen Ausschuss für Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz und Zivile Verteidigung, den neuen ostdeutschen Ländern ausdrücklich als Muster für die entsprechenden Regelungen empfohlen.

Vorbildcharakter hatte auch die Werkfeuerwehrverordnung, die neben einer detaillierten Regelung der Ausbildung der hauptberuflichen Angehörigen einer Werkfeuerwehr auch die staatliche Anerkennung dieses qualifizierten Ausbildungsganges umfasst.

Bereits 1975 schuf Adolf Eisinger den ersten Rahmen-Feuerwehrbedarfsplan in den Durchführungsverordnungen des damaligen Gesetzes, auf dessen Grundlagen die Gemeindefeuerwehren organisiert, ausgerüstet und ausgebildet werden konnten. Auf dieser Basis entstand die bis heute gültige Feuerwehrverordnung.

Adolf Eisinger war im besten Sinne Feuerwehrmann mit Leib und Seele. Seine freundliche Art, sein Ideenreichtum und seine hohe Fachkenntnis beeindruckten die Menschen, die mit ihm zusammenarbeiten durften. Die Feuerwehren in Rheinland-Pfalz haben ihm viel zu verdanken.

Roger Lewentz, MdL                                                                     Eric Schaefer                                                                              

Staatsminister                                                                               Abteilungsleiter

                                               Dipl.-Ing. Heinz Wolschendorf
                                                Landesfeuerwehrinspekteur

Datum der Meldung: 

19.11.2020