Probealarm mit Warn-App "KATWARN"  -  Auswertung mit Zielsetzung "störungsfreie Funktion"  

Dreimal jährlich erfolgt ein Probealarm mit dem Katastrophenwarnsystem KATWARN. Erstmalig wurde am Montag, 05. Dezember die Übermittlung von amtlichen Hochwasserwarnungen für kleinere und mittlere Flüsse mit dem Katastrophenwarnsystem KATWARN getestet. Alle bereits über 339.000 angemeldeten Personen sollten kurz nach 11:00 Uhr auf ihrem Smartphone oder Handy eine Probewarnung erhalten.

Zweck dieser Probealarme ist es, etwaige Schwachstellen aufzudecken. Der KATWARN-Probealarm am Montag, bei dem erstmals die Übermittlung von Hochwasserwarnungen für kleine und mittlere Flüsse getestet wurde, hat landesweit nicht reibungslos funktioniert.

In den nächsten Tagen und Wochen gilt es, Fehlersuche zu betreiben und auch bei einem landesweiten Hochwasseralarm für ein störungsfreies Funktionieren der Warn-APP KATWARN zu sorgen. Das teilte das rheinland-pfälzische Innenministerium heute mit.

Der Probealarm diente dem ersten Test der neuen Anbindung des Warnsystems an den Hochwassermeldedienst des Landesamts für Umwelt in Rheinland-Pfalz. Nachdem der Probealarm ausgelöst worden war, erhielt nur etwa die Hälfte der KATWARN-Nutzer in Rheinland-Pfalz die entsprechenden Pushmeldungen (Warnungen mit akustischem Signal).

Aufgrund der speziellen und für KATWARN neuen Datenlage (Hochwasserwarnungen) wurden nicht alle Warninformationen optimal verarbeitet, und es kam offenbar zu einer Verminderung der versandten Nachrichten. In einzelnen Gebieten des Landes gab es gar keine Warnmeldungen. Über die Gründe dieser Fehler liegen noch keine Erkenntnisse vor.

Die Entwickler der KATWARN-App analysieren derzeit die erfolgten Hochwasserwarnungen und die eingegangenen Fehlermeldungen. Danach sollen die Störungen beseitigt werden, um eine optimale Information der Bevölkerung im Ernstfall zu gewährleisten.

„Wer gewarnt ist, kann sich und seine Angehörigen im Ernstfall schützen. Im Unterschied zur klassischen Sirene werden mit der App KATWARN zusätzlich auch Verhaltenshinweise übermittelt. Heutzutage hat fast jeder und fast immer sein Smartphone dabei. Die beste Voraussetzung flächendeckend und rechtzeitig vor Gefahren zu warnen“, so wirbt Innenminister Roger Lewentz für die kostenlose App KATWARN.

„Und Probealarme helfen nicht nur regelmäßig, die Funktion des Systems zu prüfen. Sie halten bei den Nutzern auch das Bewusstsein für die App wach, so dass beim Wechsel des Smartphones KATWARN auch erneut installiert wird“, erläutert Lewentz weiter.

Seit Oktober 2016 hat der Hochwassermeldedienst des Landes Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, Hochwasserfrühwarnungen für kleine Flüsse, z.B. die Alsenz, oder den Glan über KATWARN zu verbreiten. Unabhängig davon, ob die Kommune für sonstige Warnungen dieses System nutzt, erhalten alle bei KATWARN angemeldeten rheinland-pfälzischen Bürger diese Information.

Die Anmeldung und Nutzung des Warnsystems mit Smartphone oder Handy ist freiwillig und kostenlos. Das Besondere an diesem System: KATWARN sendet Warnungen ortsgenau, d.h. nur an die Nutzer, die wirklich betroffen sind. Dafür nutzt es eine spezielle Ortungsfunktion der Smartphones, die sich auch bei ausgeschalteter App im Hintergrund aktualisiert. Ein Warnhinweis kann zum Beispiel lauten: „Am oberen Glan und seinen Zuflüssen ist die Hochwassergefahr groß. Innerhalb der nächsten 24 Stunden ist mit schnell ansteigenden Wasserständen zu rechnen.“ Nur Menschen, die sich im gefährdeten Flussgebiet aufhalten, erhalten diese Information.

Hintergrund

Die KATWARN App steht kostenlos zur Verfügung:

  • iPhone im App Store
  • Android Phone im Google Play Store
  • Windows Phone im Windows Store

Alternativ bietet KATWARN kostenlose Warnungen mit eingeschränkter Funktonalität auch per SMS/E-Mail zum Gebiet einer registrierten Postleizahl. SMS an Service-nummer 0163 – 755 88 42: „KATWARN 12345 mustermann@mail.de“ (für Postleizahl 12345 und optional E-Mail).

Weite Informationen zum Warnsystem KATWARN unter www.katwarn.de und zu Hochwasserfrühwarnungen www.hochwasser-rlp.de.

Datum der Meldung: 

06.12.2016