Bei der Berufsfeuerwehr der Stadt Ludwigshafen am Rhein sind zum 1. Oktober 2019 im Rahmen der Ausbildung mehrere Stellen

Brandmeisterinnen / Brandmeister
(Besoldungsgruppe A 7 LBesG)

zu besetzen. Die Ausbildung dauert gemäß § 33 Laufbahnverordnung (LbVO) 18 Monate und erfolgt im Beamtenverhältnis auf Probe.

Aufgabengebiet:
Tätigkeiten im Einsatzdienst

Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten
Durchführen der von der Einsatzleitung übertragenen Aufgaben einer/s
Truppfrau/-manns und Truppführerin/-s
Tätigkeiten im Innendienst

Arbeiten im erlernten Beruf oder in feuerwehrspezifischen
Fachwerkstätten
Besondere Tätigkeiten

Mitwirkung bei Brandsicherheitswachen.

Anforderungen:
Erfüllen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen im Sinne des § 7 und 9 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und der allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen im Sinne des § 2 der Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Zugang zum zweiten, dritten und vierten Einstiegsamt in der Fachrichtung Feuerwehr (APOFwD), insbesondere in Bezug auf die Feuerwehrdiensttauglichkeit
Berufsreife oder qualifizierter Sekundarabschluss I und die Gesellinnen- /Gesellenprüfung in einem für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten anerkannten Ausbildungsberuf des Handwerks oder eine entsprechende Abschlussprüfung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder eine gleichwertige, für den feuerwehrtechnischen Dienst geeignete Ausbildung
körperliche Eignung und sportliche Leistungsfähigkeit
Fahrerlaubnis der Klasse B
Teamfähigkeit und soziale Kompetenz
Zuverlässigkeit
psychische Belastbarkeit
technisches Verständnis
Einsatz- und Schichtdienstbereitschaft.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit Ihren aussagekräftigen Unterlagen unter Angabe der Kennziffer 1-22.97.2019 bis zum 5. April 2019 an die

Stadtverwaltung Ludwigshafen
Bereich Personal
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen.

Ein Nachweis über die Sehstärke ist ggf. beizufügen.

Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt; daher bitten wir um Zusendung von Kopien. Bitte verwenden Sie auch keine Mappen. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Unterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.

Für fachliche Fragen stehen Ihnen Dagmar von Schwech unter der Telefonnummer 0621 504-6501 und für Personalfragen Andy Wenzel, Telefon 0621 504-2182, gerne zur Verfügung.

Bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt, sofern die Feuerwehrdiensttauglichkeit nicht beeinträchtigt ist. Nachdem eine Unterrepräsentanz im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes vorliegt, werden bei gleicher Qualifikation auch Frauen bevorzugt.

Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung können nicht erstattet werden.

Wir freuen uns über Ihr Interesse.

Datum der Meldung: 

15.03.2019