Die Stadtverwaltung Zweibrücken sucht für das Sachgebiet Brand- und Zivilschutz beim Ordnungsamt im Rahmen einer Ausbildung zum 1. April 2020

mehrere Brandmeisterinnen / Brandmeister (m/w/d) 

(Ausbildung im 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Polizei und Feuerwehr; ehemals mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst). 

Die Ausbildung (Einführungszeit) dauert 18 Monate und erfolgt im Beamtenverhältnis auf Probe. Es wird eine Besoldung nach Besoldungsgruppe A 7 LBesG gewährt. 

Einstellungsvoraussetzungen:

In das Beamtenverhältnis auf Probe kann berufen werden wer:

  • die gesetzlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen im Sinne des Beamtenstatusgesetzes (insb. deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU) und die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen nach § 2 APOFwD erfüllt 
  • die Qualifikation der Berufsreife oder den qualifizierten Sekundarabschluss I und die Gesellenprüfung in einem für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Handwerk (§ 31 der Handwerksordnung) oder eine entsprechende Abschlussprüfung im Sinne des § 37 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes nachweist 


Anforderungen:

  • Erfüllung der gesundheitlichen / körperlichen Voraussetzungen des feuerwehrtechnischen Dienstes (G 26.3) 
  • gültige Fahrerlaubnis der Klasse B; wünschenswert wäre zusätzlich Klasse C 
  • überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit und Flexibilität 
  • psychische Belastbarkeit 
  • technisches Verständnis 
  • Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein 
  • Einsatzfreudigkeit sowie Bereitschaft zur Fortbildung 
  • Ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich der freiwilligen Feuerwehr wünschenswert 
  • Wohnsitznahme Zweibrücken, oder in der näheren Umgebung, wünschenswert 

Zur Erfüllung ihres Frauenförderplanes ist die Stadtverwaltung besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert. Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt berücksichtigt. 

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf, Abschlusszeugnisse der besuchten Schulen, Nachweis der Berufsausbildung, Zeugnisse über Beschäftigungen seit Beendigung des Schulverhältnisses und sonstigen maßgeblichen Unterlagen werden bis zum 02. August 2019 unter Angabe des Aktenzeichens Ausbildung Feuerwehr erbeten an die Stadtverwaltung Zweibrücken, Personalamt, Herzogstr. 1, 66482 Zweibrücken. 

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nur als Kopien (keine Originale!) ein. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nicht. Die datenschutzgerechte Vernichtung der Dokumente nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens wird garantiert.

Datum der Meldung: 

11.07.2019