Anwendung der 2G+ Regel an der LFKA

An der LFKA wird die 2G+ Regel angewendet.
Geimpfte und Genesene müssen ihren jeweiligen Nachweis beim Check-In vorlegen. Nach dem Check-In führen allen Lehrgangsteilnehmenden einen beaufsichtigten Selbsttest durch.
Des Weiteren finden zu festen Zeiten lehrgangsweise PoC-Antigen-Tests durch geschultes Personal (Schnelltest) auf dem Gelände der LFKA statt. Das heißt am Anreisetag findet ein Selbst- und ein Schnelltest statt. An den Folgetagen während des Aufenthalts an der LFKA findet dann ein Schnelltest statt.

Diese Maßnahme dient zur Aufrechterhaltung des Lehrgangsbetriebs und zur Eindämmung der CORONA-Pandemie. Die Regelung gilt ab 04.12.2021.

Datum der Meldung: 

03.12.2021