Verminderung des Infektionsrisikos mit dem Coroana-Virus SARS-CoV2
Anpassung von Zutrittsregelungen zur LFKS an die aktuelle Situation

Vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen wurden die Zutrittsregelungen zur LFKS durch das Innenministerium ergänzt. Im einzelnen:  

Das Coronavirus bestimmt weiterhin das öffentliche Leben in Rheinland-Pfalz. Um die Sicherheit der Lehrgangsteilnehmenden zu gewährleisten und das Infektionsgesche-hen abzumildern, wurden die Präsenz-Lehrveranstaltungen der Feuerwehr- und Kata-strophenschutzschule (LFKS) zum 16. März 2020 eingestellt.

Unter dem Eindruck der zurückgehenden Infektionszahlen konnten die Präsenzveranstaltungen ab dem 29. Juni 2020 in eingeschränkter Form wieder ermöglicht werden.
Nach dem relativ ruhigen Sommer steigen die Infektionszahlen in Rheinland-Pfalz wieder stark an. Die kontinuierliche Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Feuer-wehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden an der LFKS soll jedoch weiter möglich bleiben.

Aus diesem Grund werden ab Montag, den 26. Oktober 2020 weitere Regelungen zum Besuch der LFKS eingeführt.
Diese appellieren insbesondere an die erhöhte Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmenden:
1. Lehrgangsteilnehmende dürfen nur an Präsenzveranstaltungen der LFKS teilnehmen, wenn sie keine Krankheitssymptome aufweisen.
2. Die Teilnehmenden haben bei Anreise an der LFKS eine Selbsterklärung abzug-ben, dass sie beschwerdefrei sind. Der Fragebogen wird durch die LFKS zur Ver-fügung gestellt.
3. Die sonstigen Hygiene-Maßnahmen an der LFKS gelten unverändert weiter.
Bei der Pandemie handelt es sich um eine sehr dynamische Lage.
Die Entscheidung über die Unterrichtserteilung wird daher wöchentlich neu bewertet und gegebenen-falls der aktuellen Situation angepasst.

Das MdI-Schreiben ist im Download eingestellt.   

Datum der Meldung: 

23.10.2020

Anhänge zur Meldung: