Bezeichnung der Brand- und Katastrophenschutzinspekteurinnen und -Inspekteure vor dem Hintergrund der Änderung des LBKG im BKS-Portal.rlp
Seit Inkrafttreten des novellierten Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) am 30. Dezember 2020 erhalten die vormals als Kreisfeuerwehrinspekteurinnen und -inspekteure bzw. die Stadtfeuerwehrinspekteurinnen und -inspekteure benannten Funktionen nunmehr die Bezeichnung:
Brand- und Katastrophenschutzinspekteurin oder
Brand- und Katastrophenschutzinspekteur
Diese Änderungen haben wir nun auch in den Systemen des BKS-Portal.rlp berücksichtigt:
Die Funktionen Kreisfeuerwehrinspekteurinnen und -inspekteure bzw. die Stadtfeuerwehrinspekteurinnen und -inspekteure, sowie deren Stellvertreter - Funktionen wurden entfernt und durch die Funktionen des Brand- und Katastrophenschutzinspekteur und des stellv. Brand- und Katastrophenschutzinspekteur ersetzt.
Eine Funktionsänderung oder neu Beantragung ist somit auf Nutzerseite nicht nötig.
Auch wurden entsprechende Zugriffsregeln für ehemalige KFI und SFI wie z.B. bei den Funkgeräten auf die neue Funktion des BKI übertragen.