Katastrophenschutz

Landesvorhaltung ist Teil von gut aufgestelltem Katastrophenschutz

Innenminister Michael Ebling hat am Donnerstagnachmittag die Zentrale Einrichtung Landesvorhaltung Katastrophenschutz (ZELK) des DRK-Landesverbandes in Sprendlingen besucht und sich vor Ort persönlich von der Leistungsfähigkeit der Einrichtung überzeugt.

„Die ZELK leistet seit 16 Jahren wichtige und erfolgreiche Arbeit. Sie ist mit ihrer überregionalen Ausstattungsvorhaltung ein wichtiger Baustein im Katastrophenschutz. Mit der zentralen Einrichtung sind wir in der Lage, schnell ergänzend sowohl Sanitätsmaterial zur Patientenversorgung, als auch Betreuungsmaterial wie Feldbetten, Decken und Hygieneartikel zur Unterbringung von betroffenen Personen zum Einsatz zu bringen“, sagte Innenminister Michael Ebling. Vergangene Einsätze seien beispielsweise die Flutkatastrophe im Sommer 2021 in Rheinland-Pfalz oder beim Elbehochwasser im Jahr 2013 in Sachsen-Anhalt gewesen.

Außerdem wird das Material eingesetzt, um rein vorsorglich größere Sicherheitsmaßnahmen bei Veranstaltungen wie dem Rheinland-Pfalz-Tag zu organisieren. „Es ist beruhigend zu wissen, dass bei Großveranstaltungen im Hintergrund Versorgungsstrukturen aufgebaut sind, die im Fall eines Falles schnell und effektiv helfen können“, so der Minister. Die ZELK stelle mit ihrer Behandlungsplatzkomponente eine hervorragende Ergänzung zum kommunalen Katastrophenschutz dar und sei darüber hinaus aufgrund ihres  Aufbaus in unterschiedlichen Modulen  für Unglücksfälle auch größeren Ausmaßes einsetzbar.

Mit der Betreuungskomponente könne erforderlichenfalls zentral von Sprendlingen auf Ereignisse wie Extremhochwasser, Schneekatastrophen und Vergleichbares reagiert werden, um die Menschen mit Decken, Unterkunft oder Kleidung zu versorgen. „Dem DRK Landesverband Rheinland-Pfalz und allen in der ZELK tätigen Helferinnen und Helfern danke ich für ihr großes Engagement für die Allgemeinheit“, betonte Ebling.

Das Land stellt für den Katastrophenschutz stützpunktartig zusätzliche Ausrüstung bereit, soweit dies über die Aufgaben der Landkreise und kreisfreien Städte hinausgeht. Hierfür werden zusätzliche Mittel in Höhe von 286.000 Euro an die Hilfsorganisationen gewährt. Dieses Geld wird insbesondere für die Kosten zur Beschaffung und Unterhaltung der Katastrophenschutzausstattung, für die Errichtung und Erhaltung der erforderlichen baulichen Anlagen sowie für die Ausbildung der Helferinnen und Helfer seiner zentralen Einrichtungen eingesetzt.

Datum der Meldung: 

25.02.2023