Gesetz regelt seit über 30 Jahren effektiven Rettungsdienst
Mitte der 1970-er Jahre folgte die Politik der Forderung, die bis dato bestehende gesetzliche Regelungslücke im Rettungsdienst zu schließen.
1974 wurde das erste rheinland-pfälzische Rettungsdienstgesetz erlassen. Damit wurde der Rettungsdienst staatlich organisiert. Das Land wurde damals in 18 Rettungsdienstbereiche mit 18 Rettungsleitstellen aufgeteilt .
Mit der Gesetzesnovelle im Jahre 2005 wurde unter anderem das Ziel verfolgt, in Rheinland-Pfalz künftig ausschließlich 8 Integrierte Leitstellen (ILtS) einzurichten, an denen alle Leistungserbringer des Rettungsdienstes sowie die Aufgabenträger des Brand- und Katastrophenschutzes angeschlossen sind. Weitere wichtige Änderungen waren:
Die Einführung Integrierter Leitstellen in Rheinland-Pfalz
Die Verbesserung des medizinischen Qualitätsmanagements durch die Bestellung "Ärztlicher Leiter Rettungsdienst"
Die Sicherstellung der Notarztversorgung
Die Einführung einer Wartezeit von 40 Minuten im Krankentransport
Der aktuelle Wortlaut des Gesetzes finden Sie in der Datenbank zum Landesrecht. Download eingestellt.