Die Stadt Bad Kreuznach suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Amt für Brand- und Katastrophenschutz zwei

Beamtinnen/Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes

mit Zugang zum 2. Einstiegsamt.

Aufgabengebiet:

Neben der Einsatzfähigkeit im Brandschutz, der technischen Hilfeleistung und im Katastrophenschutz werden Sie entsprechend Ihrer beruflichen und persönlichen Qualifikation in der Dienststelle eingesetzt.

Anforderungsprofil:

  • Zugang zum 2. Einstiegsamt für den feuerwehrtechnischen Dienst,
  • Ausbildung zu Rettungssanitäter/-in bzw. Rettungsassistent/-in,
  • uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für den Einsatzdienst (einschließlich der Atemschutztauglichkeit nach G 26/3) und körperliche Belastbarkeit,
  • Bereitschaft zum Einsatz auch zu ungünstigen Zeiten,
  • Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B/C/CE,
  • Engagement, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Konfliktfähigkeit,
  • ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein.

Wir wünschen:

  • interkulturelle Kompetenz,
  • Wohnort Bad Kreuznach oder nähere Umgebung.

Bewerbungen von Beschäftigten sind ebenfalls möglich, sofern vergleichbare Qualifikationen vorliegen.

Die Besoldung erfolgt gemäß Landesbesoldungsgesetz für Beamte im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst nach Besoldungsgruppe A 8. Bei Beschäftigten erfolgt eine Vergütung gemäß den Bestimmungen des TVöD.

Der Dienst ist im Schichtdienst (8 Std.) abzuleisten.

Schwerbehinderte Bewerber/‑innen werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bitte richten Sie Ihre vollständigen schriftlichen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der Kennziffer 44-17 bis spätestens 21.07.2017 an die Stadtverwaltung Bad Kreuznach, Personalabteilung, Wilhelmstraße 7 - 11, 55543 Bad Kreuznach.

Wir bitten um die Zusendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Unterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet. Wir versenden keine Eingangsbestätigungen.

Selbstverständlich können die Bewerbungsunterlagen bei Nichtberücksichtigung zurückgesandt werden, wenn ein frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Auch ist es möglich, die Bewerbungsunterlagen persönlich innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens bei der Personalabteilung abzuholen.

Datum der Meldung: 

18.07.2017

Anhänge zur Meldung: