Angehörige freiwilliger Feuerwehren noch besser abgesichert
Bei der diesjährigen Dienstbesprechung mit den Kreis- und Stadtfeuerwehrinspekteuren an der LFKS in Koblenz informierte Innenminister Roger Lewentz die Teilnehmer über den Feuerwehrhilfsfonds: Seit Anfang Juli 2014 erhalten Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in Rheinland-Pfalz und ihre Hinterbliebenen Unterstützungsleistungen bei Unfällen und Schäden, die die gesetzliche Unfallversicherung nicht abdeckt. Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastuktur Rheinland-Pfalz hat dazu im Sommer in Kooperation mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz und dem Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz e.V. eine entsprechende Kooperationsvereinbarung für den Entschädigungsfonds unterzeichnet. Von der gesetzlichen Unfallversicherung werden Feuerwehrangehörige umfassend betreut und entschädigt, wenn der Gesundheitsschaden im ursächlichen Zusammenhand mit der Tätigkeit in der freiwilligen Feuerwehr steht. Problematisch konnte es hier bisher bei bestehenden Vorerkrankungen werden. Durch den Fonds sind nun auch solche Unfälle und Schäden der Ehrenamtlichen abgesichert, die nicht im ursächlichen Zusammenhang mit dem Feuerwehreinsatz stehen.
Der beim Innenministerium eingerichtete Entschädigungsfonds wird vom Land Rheinland-Pfalz finanziert. "Mit dem Fonds schließen wir eine Versorgungslücke und sichern die Ehrenamtlichen so noch besser ab. Das ist auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber der Arbeit der Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner", erklärte Lewentz
Dennoch sei eine private Zusatzversicherung über die gesetzliche Unfallversicherung hinaus durch den Unterstützungsfonds nicht entbehrlich. Eine Berufsgruppe, die oft auf Leistungen der Zusatzversicherung angewiesen sei, sind Selbständige, die ehrenamtlich Feuerwehreinsätze durchführen. Die gesetzliche Unfallversicherung könne nicht alle denkbaren Nachteile ausgleichen; bei Vollinvalidität wird die Rente beispielsweise nur in Höhe von zwei Dritteln des Jahresarbeitsverdienstes bezahlt. Daher sei es wichtig, dass die Gemeinden ihre ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen bei einer Kommunalversicherung wie der GVV-Versicherung zusätzlich versichern.