Angehörige freiwilliger Feuerwehren noch besser abgesichert

Angehörige der freiwilligen Feuerwehren in Rheinland-Pfalz und ihre Hinterbliebenen erhalten seit dem 1. Juli 2014 auch Unterstützungsleistungen bei Unfällen und Schäden, die die gesetzliche Unfallversicherung nicht abdeckt. Das Innenministerium hat einen entsprechenden Entschädigungsfonds eingerichtet, der vom Land Rheinland-Pfalz finanziert wird. „Mit dem Fonds schließen wir eine Versorgungslücke und sichern die Ehrenamtlichen so noch besser ab. Das ist auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber der Arbeit der Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner", erklärt Innenminister Roger Lewentz.

Der Minister, die Geschäftsführerin der Unfallkasse Rheinland-Pfalz, Beate Eggert, und der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz, Frank Hachemer, haben eine entsprechende Kooperationsvereinbarung für den Entschädigungsfonds unterzeichnet. Von der gesetzlichen Unfallversicherung werden  Feuerwehrangehörige umfassend betreut und entschädigt, wenn der Gesundheitsschaden im ursächlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit in der freiwilligen Feuerwehr steht. Problematisch kann es hier bei bestehenden Vorerkrankungen werden (z. B. Herz-Kreislaufbeschwerden). Durch den Fonds sind nun auch solche Unfälle und Schäden der Ehrenamtlichen abgesichert, die nicht im ursächlichen Zusammenhang mit dem Feuerwehreinsatz stehen.

Beate Eggert begrüßt die Einrichtung des Sonderfonds: „Dank der Unterstützung des Innenministeriums erhalten die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren in Rheinland-Pfalz nun einen noch umfassenderen Schutz." Frank Hachemer betonte: „Freiwillige Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner machen ihren Job stets gewissenhaft und gehen mit Vorsicht an die Arbeit. Falls trotzdem mal etwas passiert, auch bei einer Vorerkrankung, werden die Betroffenen nun nicht im Regen stehen gelassen.“

In den vergangenen Jahren betraf diese Problematik nur eine geringe Anzahl von Fällen. Bei diesen Fällen wird künftig ein Fachgremium aus Vertretern des Ministeriums, der Unfallkasse und des Landesfeuerwehrverbandes aktiv und prüft die Zuständigkeit des Sonderfonds.

Quelle: Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur

Datum der Meldung: 

28.07.2014