Meldeschema "Großflächiger Stromausfall" überarbeitet

Schutz Kritischer Infrastrukturen

Die Koordinierungsstelle zum Schutz Kritischer Infrastrukturen bei der Abteilung 5 des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz (ISIM) führt im Rahmen ihrer Koordinierungsaufgabe zur Bildung von Netzwerken bei Betreibern Kritischer Infrastrukturen regelmäßige Gespräche mit den in Rheinland-Pfalz tätigen vorgelagerten Netzbetreibern Strom (110 kV-Netz).
Hintergrund dieser Gespräche sind die wachsende Abhängigkeit unserer Gesellschaft von einer funktionierenden Stromversorgung und die damit verbundene Verabredung technischer und organisatorischer Vorsorge- und Bewältigungsmaßnahmen zur Vermeidung lang anhaltender und großflächiger Stromausfälle.
Ein wichtiges Thema der bisher geführten Gespräche ist die Erweiterung des „Meldeschemas Strom“. Nach Darstellung der Netzbetreiber ist das bisherige Meldeschema bei „normalen“ Stromausfällen völlig ausreichend. Der „normale“ Stromausfall wird definiert als ein Stromausfall der Größenordnung kleiner 50 Megawatt, der voraussichtlich länger als zwei Stunden dauert und wo voraussichtlich mehr als 3.000 Personen betroffen sind.
Die Informationen über diese Schadenslagen werden automatisiert aus den Leitsystemen der Netzbetreiber übermittelt und die Schäden abgearbeitet. Der Informationsweg erfolgt von „unten nach oben“, d.h. die Netzbetreiber informieren die betroffenen Leitstellen der Polizeipräsidien bzw. die betroffenen Integrierten Leitstellen. Diese Meldewege sind geübte Praxis, die in der Vergangenheit funktionierten und wo auch kein Änderungsbedarf gesehen wird.
Die Netzbetreiber sehen einen Erweiterungsbedarf des Meldeschemas bei Schadenslagen in der Größenordnung größer 50 Megawatt, die länger als zwei Stunden dauern und von denen mehr als 100.000 Menschen betroffen sind.
Diese Schadenslagen sind bei angeordneten Lastabschaltungen mit oder ohne Vorwarnung zu erwarten. Die Netzbetreiber sehen sich wegen der immensen Schadenslage, die alle Kräfte bindet, dann nicht mehr in der Lage, von „unten nach oben“ zu informieren. Deshalb wurde vereinbart, dass die Erstmeldung nur noch das Lagezentrum des ISIM erhält. Von dort werden alle betroffenen Dienststellen über den Schaden
informiert. Sobald es die Lage erlaubt, sollen aber ISIM und die Aufsichts- und Dienst-leistungsdirektion Trier (ADD) gleichzeitig in die Kommunikation eingebunden werden.

Link zum Fachportal mit dem neuen Meldeschema

Ansprechpartner für Rückfragen:
Herr Gerd Gräff (ISIM) +49 6131 16 3215
Herr Rudi Wambach (ISIM) +49 6131 16 3456

Datum der Meldung: 

02.10.2015