Zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz, in der allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz, haben die Gemeinden (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 LBKG) und Landkreise (§ 5 Abs. 1 Nr. 4. LBKG) Alarm- und Einsatzpläne (AEP) aufzustellen. Der Rhein-Hunsrück-Kreis hat seine Alarm- und Einsatzpläne so aufzustellen, dass diese im Einklang mit den Plänen der Verbandsgemeinden bzw. der Stadt Boppard stehen. Soweit das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur entsprechende Rahmen- Alarm- und Einsatzpläne (RAEP) als Grundlage zur Erstellung eigener Gefahrenabwehrpläne für bestimmte Risiken zur Verfügung stellt, werden diese - soweit erforderlich - auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst.
Alarm- und Einsatzpläne enthalten interne sicherheitsrelevante Daten und Anweisungen an die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Da das Bekanntwerden der dort enthaltenen Informationen die öffentliche Sicherheit beeinträchtigen könnte und sie oftmals datenschutzrelevante Kontaktinformationen enthalten, können diese nicht veröffentlicht werden.

Im Rhein-Hunsrück-Kreis sind aktuell folgende Alarm- und Einsatzpläne in Kraft:
- Amok / Lebensbedrohliche Einsatzlagen LebEL (Stand: 03/2019)
- Autobahn (Landesweiter AEP - Stand: 08/2008)
- Autobahn - Sonderlage Baustelle BAB 61 zw. AS Rheinböllen und T+R Hunsrück (Stand: 09/2021)
- Autobahn - Sonderlage Hitze BAB 61 (Stand: 01/2021)
- Autobahn - Sonderlage Schnee BAB 61 (Stand: 01/2021)
- Afrikanische Schweinepest (Stand: 12/2020)
- Fernmeldeorganisation Digitalfunk (Stand: 03/2021)
- Flughafen Frankfurt Hahn (Stand: 11/2020)
- Flugunfall (hier findet der AEP Flughafen Frankfurt Hahn entsprechende Anwendung)
- Gefährliche Stoffe (Alarm- u. Ausrückeordnung Gefahrstoffzug - Stand: 01/2020)
- Gesundheit (Gemeinsamer AEP der Landkreise BIR - KH - SIM, Stand: 08/2020)
- Hochwasser (Stand: 04/2023)
- Rhein (Landesweiter AEP - Stand: 07/2015 - in Überarbeitung)
- Starkregen (06/2022)
- Stromausfall (Stand: 03/2023)
- Waldbrand (Stand: 05/2021)
- Vorgeplante überörtliche Hilfe größeren Umfangs (für die Leitstellenbereiche Koblenz, Montabaur und Bad Kreuznach - Stand: 01/2022)

Folgende Rahmen-Alarm- und Einsatzpläne sind noch nicht umgesetzt:
- Eisenbahn (RAEP - Stand: 12/1999)

Für Großveranstaltungen innerhalb des Rhein-Hunsrück-Kreises (z.B. Rhein in Flammen, Nature One) gibt es ereignisbezogene AEP, die im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung temporär in Kraft treten.

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