Durch die enormen Temperaturen in diesem Sommer – der Juni 2015 war wie die Medien berichteten der heißeste Juni seit Beginn der Wetteraufzeichnungen 1880 – steigt auch die Gefahr von Waldbränden. Darauf macht jetzt die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises aufmerksam und bittet die Bevölkerung um erhöhte Vorsicht.
Denn: Die meisten Brände entstehen durch menschliche Fahrlässigkeit. Neben den Schäden an Flora und Fauna ist auch der wirtschaftliche Schaden beträchtlich: So betrug zum Beispiel in den Jahren 1985 bis 1988 die Schadenshöhe durch Waldbrände in Rheinland-Pfalz fast 130.000 Euro jährlich. Nach Ausssagen von Forststaatssekretär Thomas Griese mussten im vergangenen Jahr in Rheinland-Pfalz 15 Waldbrände gelöscht werden. In sechs Fällen brach das Feuer aufgrund des fahrlässigen Handelns von Waldbesuchern aus. Laut einer Statistik der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung 428 Mal in den Wäldern Deutschlands gebrannt.
Deshalb ist es nicht erlaubt im Wald und in einer Entfernung von 100 Meter zum Waldrand offene Feuer, also auch Grillfeuer, anzulegen und brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen. Bitte nutzen Sie die in vielen Gebieten angelegten festen Grillplätze. Ihr Forstamt oder die Gemeindeverwaltungen sagt Ihnen gerne, wo diese Stellen zu finden sind. Darüber hinaus ist im Wald Rauchen verboten! Ein kleiner Funke in der trockenen Streu kann bereits einen Waldbrand verursachen. Falls die Waldbrandgefahr extrem hoch ist, kann der Wald für Besucher gesperrt werden. Campen oder Zelten ist übrigens ohne Erlaubnis des Waldbesitzers oder der Waldbesitzerin ebenfalls nicht erlaubt.
Und noch ein weiterer Hinweis: Was durch Gesetz verboten ist, muss nicht nochmals durch eine Beschilderung untersagt werden. Verbotsschilder, die zum Beispiel das Betreten von Forstkulturen oder das Befahren von Feld- und Waldwegen durch Kraftfahrzeuge verbieten, sind eigentlich unnötig; aus ihrem Fehlen kann nicht auf das Erlaubtsein geschlossen werden.