Widerruf der Ausnahmegenehmigung betreffend die Abgasnormen Euro 5, Euro V für Fahrzeuge der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes

Mit Schreiben vom 1. Oktober 2012 hat das seinerzeit zuständige Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur eine Ausnahmegenehmigung von den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 erteilt, damit Fahrzeuge der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes der Fahrzeugklassen M1, M2, M3, N1, N2 und N3 weiterhin zugelassen werden können, auch wenn Sie die Abgasnormen Euro 6 / Euro VI nicht erfüllen. Die Ausnahmegenehmigung ist vor dem Hintergrund ergangen, dass der Effekt der Abgasreinigung durch Euro 6 / Euro VI Motoren aufgrund der üblicherweise niedrigen Fahrleistungen von Fahrzeugen der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes nur gering ausfällt.

 

Mit E-Mail vom 12. August  2020 wurde diese Ausnahmegenehmigung seitens des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau gemäß den §§ 70, 47 StVZO von der Verordnung (EG) Nr. 595/2009, Az. 377 - 48 - 128 - 70, zum 31. August 2020 widerrufen und den Aufgabenträgern bekannt gemacht. Der Widerruf erfolgte mit der Maßgabe, dass Fahrzeuge der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes mit den Abgasnormen Euro 5 / Euro V, die bis zum 31. August 2020 rechtsverbindlich bestellt wurden, noch bis zum 28. Februar 2022 erstmals für den Verkehr zugelassen werden können.

Aufgrund dieses Widerrufs meldeten sich zahlreiche Betroffene im Ministerium des Innern und für Sport, die diese Fristen als in der Praxis zu kurz beschrieben, da sowohl laufende Vergabeverfahren nicht bis zum 31. August 2020 abgeschlossen werden können als auch die Erstzulassung aufgrund der langen Lieferzeiten für Feuerwehrfahrzeuge nicht bis zu 28. Februar 2022 zu bewerkstelligen sei.

Herr Minister Lewentz hat sich zur Unterstützung dieser berechtigten Anliegen an seinen Kollegen Herrn Minister Wissing gewendet, um zur Entlastung der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes eine Verlängerung der Fristen zu erreichen.

Datum der Meldung: 

28.08.2020