Dreyer/Lewentz: Landesregierung beschließt Nothilfemittel
Die Landesregierung wird die von den schweren Unwettern besonders betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte mit einem umfangreichen Hilfspaket unterstützen. Der Ministerrat hat beschlossen, allein für die Unterstützung von bedürftigen Privatpersonen eine Summe von 3,5 Millionen Euro bereitzustellen. Zusammen mit den Fördermöglichkeiten des Landes bei Schäden an Einrichtungen der Kommunen und den Förderprogrammen in den Ressorts steht damit ein millionenschweres Hilfsvolumen zur Verfügung.
Schnelle Nothilfemittel
„Als erstes werden wir Nothilfemittel für besondere Härtefälle ausgeben. Wir lassen die Betroffenen in dieser schwierigen Situation nicht alleine. Innerhalb von Minuten haben einige Anwohner durch die schweren Unwetter Hab und Gut verloren und stehen vor den Trümmern ihrer Existenz. Die Landesregierung unterstützt finanziell, wo Hilfe dringend benötigt wird“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „So werden wir Landkreisen und kreisfreien Städten, die seit dem 27. Mai von den schweren Unwettern besonders betroffen sind, Nothilfemittel von bis zu 25.000 Euro zur Verfügung stellen. Die kommunalen Vertreter können vor Ort am besten beurteilen, wer durch das Unwetter am schlimmsten betroffen ist und wo die Not am größten ist und benennen uns die Hilfsempfänger. Wichtig ist mir, dass wir schnell und effektiv helfen können“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die Soforthilfe von bis zu 1.500 Euro ist für besondere Härtefälle vorgesehen, um insbesondere den vorübergehenden Verlust der Wohnung zu überbrücken, Ersatzkleidung oder notwendige Verpflegung zu besorgen oder die angemessene Versorgung von Kindern oder sonstigen hilfsbedürftigen unmittelbaren Familienangehörigen zu ermöglichen.
Hilfe für Schadenbeseitigung
„Wir sehen auch die Schäden, die bleiben. Deswegen werden wir außerdem bei bedürftigen Privatpersonen finanziell unterstützen, wenn sie die gravierenden Unwetter-Schäden aus eigener Kraft nicht beheben können“, sagte Innenminister Roger Lewentz. Hilfe vom Land gebe es, wenn bei diesen Personen nach Abzug aller Versicherungsleistungen oder anderweitiger finanzieller Hilfe von dritter Seite ein festgestellter Schaden von mehr als 5000 Euro verbleibe. Das Land übernehme dann bis zu einem Schadensbetrag von 50.000 Euro 50 Prozent der verbleibenden Summe. Die Landesregierung will so denjenigen Menschen helfen, die aus eigener Kraft den eingetretenen Schaden nicht stemmen können. Hierauf angerechnet werden andere öffentliche Leistungen sowie eine mögliche Soforthilfe.
Erstmals hilft das Land auch bei versicherbaren Schäden
Die anhaltenden starken Unwetter-Ereignisse stellen das Land und seine Bürger vor eine neue Situation und vor große Herausforderungen. Unwetter und Hochwasser treffen nicht mehr nur Wohngebiete an Flüssen, es kann jeden treffen. Viele Rheinland-Pfälzer haben noch keine Elementarschadenversicherung. „Deswegen hat der Ministerrat beschlossen, dass wir eine Finanzhilfe an bedürftige Privatgeschädigte auch dann gewähren, wenn der Schaden versicherbar gewesen wäre. In diesen Fällen wird aber die Unterstützung auf 20 Prozent der ansonsten möglichen Leistung begrenzt. Die Gewährung dieser Unterstützung setzt allerdings den Nachweis des Abschlusses einer Elementarschadensversicherung für die Zukunft oder den Nachweis der Nichtversicherbarkeit voraus“, erläuterte Innenminister Roger Lewentz. Damit setze die Landesregierung einen Anreiz, eine Elementarschadenversicherung in Zukunft abzuschließen.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Innenminister Roger Lewentz dankten Hilfskräften
„Feuerwehr, THW, Polizei, Rettungsdienste und andere Helfer waren in den vergangenen Wochen unermüdlich Tag und Nacht im Einsatz, um anzupacken. Auch die Nachbarschaftshilfe ging weit über das normale Maß hinaus. Wer selbst nicht oder weniger betroffen war, half anderen. Dieser starke Zusammenhalt der Bevölkerung macht uns stolz. Allen Helferinnen und Helfern gilt daher unser Dank“, so die Ministerpräsidentin und der Innenminister.
Das Land unterstützt zudem die Kommunen
Wenn öffentliche Gebäude und Einrichtungen durch Unwetter beschädigt worden sind und von der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaft keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden kann, bestehe grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen der vorhandenen Förderprogramme des Landes den Kommunen Zuweisungen zu den Kosten der Beseitigung von Schäden an kommunalen Infrastruktureinrichtungen zu gewähren.
Land hilft unbürokratisch aufhttps://www.bks-portal.rlp.de/katastrophenschutz/gefahren-schutz-und-hilfe/elementarhilfen/elementar-2018 allen Ebenen
„In der Not rücken die Menschen in unserem Land zusammen. Das Spendenaufkommen der Bürger ist beeindruckend. Damit die Spender ihre Spenden steuerlich geltend machen können, hat das Finanzministerium sofort Nachweis-Erleichterungen ermöglicht“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Kommunen, die Spendenkonten eingerichtet haben, müssen somit für Spenden, die bis zum 30.09.2018 auf die Sonderkonten eingezahlt werden, keine Spendenquittungen ausstellen. Es genügt für die Geltendmachung der Spende in der Steuererklärung, dass den Spendern der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (z. B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking) vorliegt. Außerdem werden die Finanzämter den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegen kommen und zum Beispiel steuerliche Hilfsmaßnahmen anbieten, wie Stundungsmaßnahmen und Anpassungen bei Vorauszahlungen und Ähnliches mehr. Darüber können sich die Geschädigten bei ihren Finanzämtern ab sofort informieren.
„Die Unwetter der vergangenen Tage waren eine harte Belastungsprobe für die Menschen in den betroffenen Regionen in Rheinland-Pfalz. Sie haben auch bei Unternehmen, in der Landwirtschaft und bei der Infrastruktur teils starke Schäden angerichtet“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing. Er und Staatssekretär Andy Becht hatten sich persönlich ein Bild von der Lage vor Ort bei betroffenen Winzern und Landwirten in der Pfalz, im Landkreis Birkenfeld sowie im Eifelkreis gemacht. „Wir wollen schnelle und unbürokratische Hilfe zur Verfügung stellen. Dabei geht es insbesondere um individuelle Beratungen der betroffenen Unternehmen in Vor-Ort-Gesprächen, um die Instandsetzung der Infrastruktur im Straßennetz durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) sowie bei den landwirtschaftlichen Wirtschaftswegen. Ferner haben wir den Landwirten und Winzern über die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) unmittelbar Hinweise für den notwendigen Pflanzen- und Rebschutz gegeben und darauf hingewiesen, was in den verschiedenen Antragsverfahren jetzt zu beachten ist, damit keine Ansprüche verwirkt werden“, so Wissing.
„Die jüngsten Ereignisse haben wieder gezeigt: Überall in Rheinland-Pfalz sind Starkregen und Hochwasser möglich. Für die Betroffenen sind diese Katastrophen oft existenzbedrohend. Mit den Möglichkeiten einer Soforthilfe können wir diesen Menschen zukünftig etwas besser helfen“, sagte Umweltministerin Höfken. „Vor allem müssen wir die Klimaveränderung bekämpfen und die Treibhausgasemissionen deutliche senken, um weitere negative Entwicklungen zu verhindern. Außerdem können und müssen wir unsere Vorsorgemaßnahmen verstärken. Deswegen bieten wir den Kommunen die Erstellung und Umsetzung von Hochwasserschutzkonzepte an, um Schäden zu verringern. Aber auch jede Bürgerin und jeden Bürger muss Verantwortung übernehmen und sich zusätzlich gegen Elementarschäden versichern.“
„Die Landesregierung wird bei der kommenden Bundesratssitzung einen Antrag auf Unterstützung für Unwettergeschädigte durch die Bundesregierung einbringen“, unterstrichen Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Wirtschaftsminister Volker Wissing und Umweltministerin Ulrike Höfken abschließend.
Weitere Informatinonen zu den Finanzhilfen bei den Elementarereignissen 2018
(insbesondere Antragsformulare für Hilfen bei Elementarschäden in Privathaushalten)
finden Sie online
- im BKS-Portal.rlp im Bereich Katastrophenschutz, Gefahren-Schutz und Hilfe,
- sowie auf der Seite Elementarhilfen bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.