Landesverordnung über Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge
Die Landesverordnung wurde am 30. Mai 2025 von Herrn Minister Ebling unterzeichnet und im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Sie ist zum 12. Juni 2025 in Kraft getreten. Die Verordnung sieht landesweit einheitliche Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge vor. Diese Pauschalbeträge sind nunmehr für alle kommunalen Aufgabenträger in Rheinland-Pfalz ab dem 12. Juni 2025 verbindlich. Die Verordnung gilt für nahezu alle bei den rheinland-pfälzischen Feuerwehren eingesetzten normgerechten Fahrzeuge sowie für sonstige nach technischen Richtlinien des Landes zugelassene – nicht genormte – Feuerwehrfahrzeuge und bundeseigene Katastrophenschutzfahrzeuge. Ferner können auch sonstige Fahrzeuge einbezogen werden, die mit den in der Verordnung genannten Fahrzeugen vergleichbar sind. Für Feuerwehr- und Einsatzfahrzeuge, die nicht in der neuen Verordnung genannt sind, legen die kommunalen Aufgabenträger die Stundensätze weiterhin durch Satzung fest.
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