Lewentz/D. Stich: „Feuerwehren jetzt über Nachrückerlisten führen“

Seit dem 23. April können Personen der Impfgruppe III sich für eine Corona-Schutzimpfung im Impfportal des Landes anmelden. Zu dieser Gruppe gehören auch Angehörige der freiwilligen Feuerwehren. Die Möglichkeit zur priorisierten Anmeldung steht weiterhin unter impftermin.rlp.de den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren zur Verfügung.

„Die Freiwilligen Feuerwehren erfüllen eine wichtige Aufgabe für unsere Gesellschaft. Sie stehen in Notsituationen den Bürgerinnen und Bürgern zur Seite und unterstützen gerade jetzt in der Pandemie an vielen Stellen“, so Innenminister Roger Lewentz. „Es ist daher nur richtig, dass die Feuerwehrkameradinnen und -kameraden die Möglichkeit haben, sich prioritär impfen zu lassen. Sie übernehmen eine wichtige Funktion, unser Gemeinwesen am Laufen zu halten."

Daniel Stich, Ministerialdirektor im Gesundheitsministerium und Impfkoordinator des Landes, ergänzt: „Ab dem 7. Juni entfällt die Priorisierung bei der Impfung. Es ist daher wichtig, dass sich jetzt noch alle Personen der Priorisierungsgruppen im Impfportal anmelden, um zügig eine Corona-Schutzimpfung zu erhalten.“

Darüber hinaus besteht auf Grundlage der Bundesimpfverordnung die Möglichkeit, dass Kommunen beispielsweise in Impfzentren oder Teststellen eingesetzte Kameradinnen und Kameraden bei der Impfung vorziehen. Dies ist möglich, wenn die vor Ort tätigen Feuerwehrleute für eine effiziente Durchführung der Schutzimpfungen zentral sind oder eine zeitnahe Verwendung vorhandener Impfstoffe notwendig ist, insbesondere um einen Verwurf von Impfstoffen zu vermeiden. Dazu werden in allen Impfzentren sogenannte "Nachrückerlisten" geführt. Dort sind impfberechtigte, registrierte Personen gelistet, die kurzfristig erscheinen können und im Falle einer aufgrund des Nichterscheinens von Impflingen übrig gebliebener Impfstoffmenge vom Impfzentrum kontaktiert werden können.

Datum der Meldung: 

21.05.2021