Kostenersatz Feuerwehr
Überarbeitung des Satzungsmusters "über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr" des GStB und Neufassung eines Leitfadens zur "Gebühren-/Kostenkalkulation des Kostenersatzes Feuerwehr"
Am 19.03.2016 trat das Dritte Landesgesetz zur Änderung des LBKG in Kraft. Insbesondere wurde die Regelung des Kostenersatzes gemäß § 36 LBKG neu gefasst und die Kostenersatzregelung im Rahmen des Verursacherprinzips um mehrere weitere kostenpflichtige Tatbestände und einen Berechnungsmodus für Vorhaltekosten von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten erweitert. Damit soll ermöglicht werden, die Kosten so zu bemessen, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten der Feuerwehrfahrzeuge,
-geräte, -häuser und -einrichtungen zumindest anteilig gedeckt werden können. Die Gemeinden können nun die Vorhaltekosten auf der Grundlage der im gewerblichen Bereich üblichen Nutzungszeit (sogenannte „Handwerkerlösung“) berechnen. Auch wurde die Ermittlung der pauschalisierten Personalkostensätze erheblich vereinfacht.
Vor dem Hintergrund der Neuregelung des § 36 LBKG ist eine Überarbeitung des bisherigen Satzungsmusters des GStB „über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe-und Dienstleistungen der Feuerwehr“ aus dem Jahr 2014 erforderlich geworden.
Die Geschäftsstelle des GStB hat kurzfristig eine Arbeitsgruppe „Gebührenkalkulation für Feuerwehreinsätze“ unter Mitwirkung von Fachleuten der Mitgliedsverwaltungen und eines Vertreters des Ministeriums des Innern und für Sport (MdI) einberufen, die sich mit der inhaltlichen Überarbeitung des Satzungsmusters befasste. Weiterhin wurde in Zusammenarbeit mit der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH, dem Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen des GStB, ein Leitfaden zur Kalkulation künftiger Gebührensätze erarbeitet.
Zu der Frage der etwaigen Rückwirkung von Satzungen über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr hat das MdI mit Schreiben vom 17.06.2016 Stellung genommen.
Das überarbeitete Satzungsmuster des GStB sowie der Leitfaden „Gebühren-/Kostenkalkulation Kostenersatz Feuerwehr“ – erstellt von Herrn Götz Gießrigl, Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH, im Auftrag des GStB und im Einvernehmen des MdI sowie das Schreiben des MdI vom 17.06.2016 sind jetzt im BKS-Portal im Bereich Brandschutz/Rechtsgrundlagen sowie in kosDirekt (unter Muster & Vorlagen) veröffentlicht worden.