Dreyer, Lewentz & Ahnen: Wir helfen den Betroffenen schnell und konkret

„Wir helfen den Betroffenen der Hochwasser-Katastrophe gemeinsam sehr schnell und konkret. Wir stehen als Land an ihrer Seite und unterstützen als rheinland-pfälzische Familie gemeinsam“, erklärten Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Innenminister Roger Lewentz und Finanzministerin Doris Ahnen. Dazu habe der Ministerrat heute wichtige Weichen gestellt und eine Stabstelle Wiederaufbau beschlossen.

Hilfe erfolge zum einen über das Soforthilfe-Programm des Landes mit drei Säulen: Soforthilfe für private Haushalte in Höhe von 30 Millionen Euro, für Unternehmen in Höhe von 25 bis 30 Millionen Euro und für die Kommunen, die um weitere 10 Millionen auf jetzt 60 Millionen Euro aufgestockt wurde.

Der Bund beteiligt sich mit Mitteln in Höhe von 50 Prozent an den von den Ländern geleisteten Soforthilfen. Darüber hinaus liefen die Vorbereitungen für einen Nationalen Wiederaufbaufonds, der von Bund und der Ländergemeinschaft getragen werde. „Eine nationale Katastrophe braucht eine gemeinsame nationale Kraftanstrengung“, unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die Grundlagen werden voraussichtlich in einer Ministerpräsidentenkonferenz am 10. August beschlossen und anschließend in einem Gesetzgebungsverfahren des Bundes umgesetzt. Bereits heute hat der Chef der Staatskanzlei, Fabian Kirsch, eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund unterzeichnet. Diese regelt, dass der Bund sich an den bewilligten Soforthilfen der betroffenen Länder mit Mitteln in Höhe von 50 Prozent und insgesamt zunächst 400 Millionen Euro beteiligen wird.

Mehr als zwei Wochen nach der verheerenden Flutkatastrophe in der Eifel und im Ahrtal sind die Aufräum- und Bergungsarbeiten weiter im vollen Gange. „Was vor Ort von den unzähligen – haupt- und ehrenamtlichen – Einsatzkräften, den privaten Helferinnen und Helfern und den betroffenen Menschen selbst geleistet wird, verdient unseren höchsten Respekt und Dank. Im Angesicht der Katastrophe packen sie selbstlos an, um Stück für Stück die zerstörte Region zu säubern, um dann den Blick nach vorne zu richten und die Grundlage für den Wiederaufbau zu schaffen. Viele sind nach Wochen körperlicher Arbeit und enormen psychischen Belastung erschöpft, weil sie selbst betroffen sind, Angehörige oder Freunde verloren haben bzw. noch vermissen oder als Helferinnen und Helfer selbst Schlimmes erleben mussten. 135 Tote und 760 Verletzte, das sind Schmerz, furchtbares Leid und Trauer“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei einem Besuch der Einsatzzentrale in Bad-Neuenahr.

Immer mehr Schutt werde abgetragen. Dadurch würden zum einen Schäden beseitigt, zum anderen würden weitere Zerstörungen dieser bisher nie dagewesenen Flut sichtbar. Nach ersten groben Schätzungen aller Beteiligten gingen allein die finanziellen Folgen in die Milliarden. Sie dürften höher liegen als beim Oder-Hochwasser, prognostizierte die Ministerpräsidentin. „Wirklich alle in der Region sind schwer getroffen. Da sind zerstörte Eigenheime und Unternehmen im Gewerbe, in der Industrie und in der Landwirtschaft sowie weggespülte Straßen, Kanäle, Strom-, Wasser- und Telekommunikationsversorgung. Überall wurden Existenzen vernichtet“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Der Krisenstab des Landes berate täglich über die aktuelle Lage, der Ministerrat treffe sich zu Sondersitzungen, um Hilfe und Wiederaufbau zu organisieren.

„Im Innenministerium wird eine Wiederaufbau-Organisation eingerichtet. Dort soll auf der Basis von kommunalen Maßnahmenplänen ein vereinfachtes Bearbeitungs- und Antragsverfahren umgesetzt werden. Der Wiederaufbau soll der Region zukunftsgerichtet Chancen bieten. Klar ist allerdings auch, dass alle Beteiligten einen sehr langen Atem brauchen werden“, so Innenminister Roger Lewentz.

„Das Ausmaß der Zerstörung an der kommunalen Infrastruktur ist enorm. Bereits unmittelbar nach der Flutkatastrophe haben wir den Unwetter-Regionen eine Soforthilfe in Höhe von jetzt 60 Millionen Euro als kurzfristige Unterstützung zugesagt. Die Soforthilfe wird unbürokratisch als Pauschalbetrag an die betroffenen Städte und Gemeinden ausgezahlt. Mit der Soforthilfe mildert das Land die finanziellen Belastungen für die Kommunen insbesondere bei der kurzfristigen Instandsetzung von zerstörten Infrastrukturen sowie den Aufräum- und Reinigungsarbeiten ab. In dieser noch nie dagewesenen Katastrophe lassen wir die Kommunen nicht alleine“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen. Für Lohnunternehmer gäbe es darüber hinaus nun klare Perspektiven für deren Vergütung und die Möglichkeit für Verantwortliche der Kommunalpolitik, Aufträge schnell und unbürokratisch zu vergeben. „Zahlreiche Unternehmen sind mit Personal und Gerät zunächst ehrenamtlich für die Flutopfer tätig geworden.  Dafür gebührt ihnen unser ausdrücklicher Dank. Es ist uns aber auch bewusst, dass die Zeit der ehrenamtlichen Tätigkeit nicht unbegrenzt sein kann.  Daher besteht die Möglichkeit, dass durch die Kommunen schnell und unbürokratisch Aufträge erteilt werden können und so natürlich auch eine Vergütung ermöglicht wird“, ergänzte die Ministerpräsidentin.

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer seien für ihre Arbeit im Katastrophenschutz ebenfalls abgesichert, unterstrich die Ministerpräsidentin. Die vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer erhielten Schutz über die Ehrenamts- und Unfallversicherung des Landes. Für die Erstattung von Schäden, die den unorganisierten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern beim Hilfseinsatz entstanden sind und die anderweitig nicht gedeckt sind (z.B. für Schäden an mitgebrachtem Gerät oder Fahrzeugen), können die Kommunen natürlich nach eigenem Ermessen einen Ausgleich aus Spendenmitteln leisten.  Allein das Land stellt den Kommunen über 14 Millionen Euro aus dem Spendentopf des Landes zur Verfügung, weitere hohe Spendensummen sind zum Teil direkt an die Kommunen geflossen.  Eine sachgerechte Verteilung kann aber nur vor Ort erfolgen.

Maßnahmen im Überblick

Soforthilfen für Kommunen
Bereits in der Sondersitzung des Ministerrats am 15. Juli 2021 wurde beschlossen, für die Unwetter-Regionen Soforthilfen in Höhe von 50 Millionen Euro bereitzustellen. Das Geld soll den betroffenen Regionen sehr schnell und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden und helfen, die Einrichtungen und die Infrastruktur in den Kommunen zügig wiederaufzubauen. Diese 50 Millionen Euro werden um 10 Millionen Euro aufgestockt.

Empfänger der Soforthilfen sind Gemeinden und Gemeindeverbände in den Land­kreisen Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifel, Trier-Saarburg, in deren Gebiet Schäden durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 aufgetreten sind, sowie die Stadt Trier.

Die Soforthilfen werden an die betroffenen Landkreise sowie an die Stadt Trier ausgezahlt. Sie werden nach dem Anteil der Betroffenen in den jeweiligen Landkreisen und der Stadt Trier und für die Abdeckung der Einsatzkosten gewährt. Als Soforthilfen werden bewilligt und ausgezahlt:

  • Landkreis Ahrweiler:  42.515.000 Euro
  • Landkreis Mayen-Koblenz:  610.000 Euro
  • Landkreis Bernkastel-Wittlich:   6.145.000 Euro
  • Eifelkreis Bitburg-Prüm: 4.345.000 Euro
  • Landkreis Vulkaneifel: 2.440.000 Euro
  • Landkreis Trier-Saarburg: 695.000 Euro
  • Stadt Trier: 3.250.000 Euro

Gesamt: 60.000.000 Euro

Soforthilfen Privatpersonen
Die Landesregierung hat den betroffenen Bürgern Soforthilfen von bis zu 3.500 Euro pro Haushalt bereitgestellt. Diese werden unbürokratisch und über die Kreisverwaltungen zur Verfügung gestellt. Um eine schnelle Auszahlung zu gewährleisten, soll die Soforthilfe den Betroffenen ohne umfangreiche Prüfung gewährt werden. Voraussetzung für die Zuwendung sind Schäden an Wohnraum, Hausrat, Kleidung. Berücksichtigt werden Schäden, die den Betrag von 5.000 Euro (abzüglich Versicherungsleistungen) übersteigen (bei außergewöhnlicher Bedürftigkeit 3.000 Euro). Die Abwicklung der Anträge für den am schwersten betroffenen Landkreis Ahrweiler hat das Statistische Landesamt übernommen. Nach dessen Angaben sind 2.857 Anträge bewilligt und rund 5,6 Millionen Euro ausgezahlt worden.

Soforthilfen Unternehmen
Die Landesregierung stellt auch für die von der Flutkatastrophe betroffenen Unternehmen Soforthilfe zur Verfügung, um die Räumung und Reinigung zu unterstützen. Die Höhe der Soforthilfe beträgt 5.000 Euro. Die Soforthilfe wird als Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Unternehmen ausgezahlt. Anträge werden von den örtlich zuständigen Verwaltungen der Kreise sowie der Stadt Trier entgegengenommen. Die „Soforthilfe Unternehmen“ wird ohne umfangreiche Prüfung gewährt. Es genügt der glaubhafte Nachweis, dass die Betriebsstätte im unmittelbaren Hochwasserschadensgebiet liegt und dass dem Antragsteller oder der Antragstellerin ein Schaden von mindestens 5.000 Euro an dieser Betriebsstätte entstanden ist.

Weitere Informationen und Antragsformulare "Soforthilfen RLP 2021" auf der Seite Elementarhilfen
 

Private Spenden
Nach wie vor ist auch die private Spendenbereitschaft ungebrochen. „Bis zum heutigen Tag (Stand Freitag, 10.00 Uhr) sind über 13,6 Millionen Euro eingegangen. Das macht mich stolz und dankbar“, sagte die Ministerpräsidentin.

Wer helfen möchte, kann dies auch weiterhin tun. Unter dem Kennwort „Katastrophenhilfe Hochwasser“ können Spenden auf folgendes Konto bei der Sparkasse Mainz überwiesen werden:

Empfänger: Landeshauptkasse Mainz
IBAN: DE78 5505 0120 0200 3006 06
BIC: MALADE51MNZ

Datum der Meldung: 

30.07.2021