Bei der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück Kreises
in 55469 Simmern ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt
A) die Stelle einer/eines hauptamtlichen feuerwehrtechnischen Bediensteten
alternativ
B) eine Stelle für die Ausbildung zum gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst
zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Durchführung von Gefahrenverhütungsschauen nach § 32 Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG).
- Fertigen von brandschutztechnischen Stellungnahmen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren, Bauleitplanungsverfahren und Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
- Beratung und Mithilfe bei der Aufstellung von Brandschutzordnungen, Alarmplänen im Rahmen des Zivil- und Katastrophenschutzes.
- Mitarbeit bei der externen Notfallplanung nach § 5a LBKG, dem Vollzug der Feuerwehrverordnung (FwVO) und die Fachberatung bei Einsätzen.
Anforderungsprofil zu A):
- Abgeschlossene feuerwehrtechnische Ausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst.
- Abgeschlossenes Fachhochschulstudium in einer für die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes geeigneten Fachrichtung oder vergleichbarer Abschluss (insbesondere als Hochbauingenieur, Statiker).
Die Einstellung und Eingruppierung erfolgt entsprechend der persönlichen Voraussetzungen im Beamten- oder Beschäftigtenverhältnis (TVöD). Die Stelle ist derzeit nach Besoldungsgruppe A 11 bewertet.
Anforderungsprofil zu B):
- Abgeschlossenes Fachhochschulstudium in einer für die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes geeigneten Fachrichtung oder vergleichbarer Abschluss (insbesondere als Hochbauingenieur, Statiker).
Die Ausbildung zum gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst dauert insgesamt zwei Jahre. Während dieser Zeit erfolgt die Eingruppierung nach dem TVÖD. Nach bestandener Laufbahnprüfung ist eine Übernahme als hauptamtlicher feuerwehrtechnischer Bediensteter angestrebt.
Allgemein erwarten wir Durchsetzungsvermögen sowie Team- und Entscheidungsfähigkeit.
Zur Bewältigung der Aufgaben sind Dienstreisen durchzuführen. Die Bereitschaft das Privatfahrzeug gegen Kostenerstattung im Außendienst einzusetzen und entsprechend gültige Fahrerlaubnis wird vorausgesetzt.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes, schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind uns willkommen.
Weitere Fragen? Sprechen Sie bitte mit dem Leiter des Fachbereiches „Bauen und Umwelt“, Herrn Jürgen Frank, Tel. 0676182650.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen und Tätigkeitsnachweisen bis zum 02. Juni 2017 an:
Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises
z. Hd. Herrn Frank Retzler
Ludwigstr. 3-5
55469 Simmern
Wir bitten, Bewerbungsunterlagen nicht in Hüllen und nur unbeglaubigte Kopien einzureichen, da die Unterlagen nicht zurückgesandt werden. Eine datenschutzgerechte Vernichtung nach Abschluss des Verfahrens wird garantiert.