Krisenstab der Landesregierung (KS-LR)
Ressortübergreifendes Krisenmanagement - Geschäftsstelle im Innenministerium
Überörtliche Schadensereignisse erfordern effektive ressort- und ebenenübergreifende Entscheidungen der verantwortlichen Stellen. Der Ministerrat hat daher am 6. November 2001 beschlossen, zur Bewältigung außergewöhnlicher Ereignisse (Krisenmanagement-Land) den Interministeriellen Koordinierungsstab der rheinland-pfälzischen Landesregierung einzurichten. Der Ministerrat hat diesen Koordinierungsstab am 8. Februar 2011 grundlegend neu geordnet. Das Koordinierungsverfahren wurde wesentlich vereinfacht und gestrafft.
Auf Basis dieser neuen Strukturen ist gewährleistet, dass alle für die Entscheidungsfindung in der Lage benötigten Informationen zur Verfügung stehen, strukturiert verarbeitet und dem KS-LR aufbereitet zur Verfügung gestellt werden kann, damit er auf dieser Grundlage die notwenigen Entscheidungen treffen kann. Der Stab firmiert seither unter der Bezeichnung "Krisenstab der Landesregierung".
Der Krisenstab ist ein Unterstützungsinstrument für die politisch Verantwortlichen.
Er bereitet für die Landesregierung alle mit dem besonderen Ereignis, das zu seiner Bildung geführt hat, in Zusammenhang stehenden administrativ-organisatorischen Entscheidungen vor und veranlasst und kontrolliert die Umsetzung der Entscheidungen in eigener Verantwortung.
Im Krisenstab wirken alle Ressorts, die Staatskanzlei und die Landesvertretung mit. Auch militärische Stellen der Bundeswehr und der US-Streitkräfte sind eingebunden. Dies gilt auch für die Beteiligung der mittleren Behördenebene, wie beispielsweise der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und des Landesbetriebs Daten und Information. Je nach Lage können auch Betreiber Kritischer Infrastrukturen, wie beispielsweise Energieversorger, hinzugezogen werden.
Der KS-LR wird regelmäßig, wie z.B. während der aktuellen Coronalage, technisch und organisatorisch an die Erfordernisse angepasst und einer Evaluation unterzogen.
Der KS-LR tagte bisher lageunabhängig 33 Mal; in der Corona-Lage wird der Sitzungsrythmus den Erfordernissen angepasst.
Dieser Stab setzt sich zusammen aus Staatssekretärinnen und Staatssekretären, Abteilungsleiterinnen und -leitern und weiterem entscheidungsbefugtem Leitungspersonal der Ressorts, betroffener Behörden und Institutionen.
Den Vorsitz führt das Ministerium des Innern und für Sport, in fachlicher Hinsicht das jeweils betroffene Fachministerium.
Im Rahmen der Bewältigung von Großschadensereignissen, großflächigen Gefahrenlagen und anderen außergewöhnlichen Ereignissen wie der derzeitigen Corona-Pandemie wird der Krisenstab der Landesregierung tätig bei Koordinierungsaufgaben der Ressorts, mit dem Bund, den Bundesländern, den Nachbarstaaten und sonstigen Stellen im Rahmen der abgestimmten Wege im Katastrophenschutz.