Die Stadt Bad Kreuznach sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für ihr Amt für Brand- und Katastrophenschutz

eine/n Beamtin/Beamten (M/W/D) des feuerwehrtechnischen Dienstes mit Zugang zum 2. Einstiegsamt

oder Alternativ:

eine/einen Beschäftigte/n (m/w/d) im feuerwehrtechnischen Dienst.

Aufgabengebiet:

Neben der Einsatzfähigkeit im Brandschutz, der technischen Hilfeleistung und im Katastrophenschutz werden Sie entsprechend Ihrer beruflichen und persönlichen Qualifikation sowie den anstehenden Aufgaben in der Dienststelle eingesetzt.

Anforderungsprofil:

  • Zugang zum 2. Einstiegsamt für den feuerwehrtechnischen Dienst, alternativ bestandene Prüfung zum Werkfeuerwehrmann,
  • uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für den Einsatzdienst (einschließlich der Atemschutztauglichkeit nach G 26/3) und körperliche Belastbarkeit,
  • Bereitschaft zum Einsatz auch zu ungünstigen Zeiten,
  • Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B/C/CE,
  • Engagement, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Konfliktfähigkeit,
  • ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein.

Wir wünschen:

  • interkulturelle Kompetenz, Konfliktmanagement und situatives Verhalten,
  • Wohnort Bad Kreuznach oder nähere Umgebung,
  • aktive Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr Bad Kreuznach.

Bewerbungen von Beschäftigten sind ebenfalls möglich, sofern vergleichbare Qualifikationen vorliegen.

Die Besoldung erfolgt gemäß Landesbesoldungsgesetz für Beamte im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst nach Besoldungsgruppe A 8. Bei Beschäftigten erfolgt eine Vergütung gemäß den Bestimmungen des TVöD. Der Dienst ist im Schichtdienst (8 Std.) abzuleisten.

Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt (Nachweis über die Schwerbehinderung erforderlich).
Bitte richten Sie Ihre vollständigen schriftlichen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der Kennziffer 15-21 bis spätestens 02.04.2021 an

Stadtverwaltung Bad Kreuznach
Personalamt, Wilhelmstraße 7 - 11
55543 Bad Kreuznach.

Wir bitten um die Zusendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Unterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet. Wir versenden keine Eingangsbestätigungen.

Selbstverständlich können die Bewerbungsunterlagen bei Nichtberücksichtigung zurückgesandt werden, wenn ein frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Auch ist es möglich, die Bewerbungsunterlagen persönlich innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens abzuholen.

Datum der Meldung: 

10.03.2021