Brandschutz
Nach dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz ist die Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen gegen Brandgefahren (Brandschutz), gegen andere Gefahren (Allgemeine Hilfe) und gegen Gefahren größeren Umfanges (Katastrophenschutz) Aufgabe der Gemeinden und der Landkreise sowie des Landes. Das Land ist zuständig für zentrale Aufgaben (z. B. Einrichtung und Unterhaltung einer Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule), die ihrer Natur nach nur landeseinheitlich wahrgenommen werden können.
Die überörtlichen Aufgaben obliegen grundsätzlich den Landkreisen. Wichtige überörtliche Aufgaben sind z. B. die Beschaffung und Unterhaltung von Sonderfahrzeugen, die Durchführung von Ausbildungslehrgängen oder die Einrichtung von Führungsstäben. Außerdem sind die Landkreise als Brandschutzdienststelle zuständig für den vorbeugenden Brandschutz und beschäftigen dazu einen hauptamtlichen feuerwehrtechnischen Bediensteten.