Einheiten des Katastrophenschutzes
Gemäß § 19 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) setzen die Landkreise und kreisfreien Städte zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Katastrophenschutz in erster Linie die öffentlichen und privaten Einheiten des Katastrophenschutzes ein.
Zur Erfüllung der Aufgaben des Westerwaldkreises werden neben den Feuerwehren derzeit der DRK-Kreisverband und die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Dekanate Bad Marienberg und Selters sowie des Katholischen Bezirks Westerwald eingesetzt.