Leitende Notärzte / Organisatorische Leiter

Auf der Grundlage des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes bestellt der Landrat des Westerwaldkreises Leitende Notärzte sowie Organisatorische Leiter und ernennt diese zu Ehrenbeamten. Ist bei einem Schadensereignis eine größere Anzahl Verletzter oder Erkrankter zu versorgen, wird durch den Einsatzleiter ein Leitender Notarzt beauftragt, gemeinsam mit einem Organisatorischen Leiter schnellstmöglich eine den notfallmedizinischen Grundsätzen entsprechende Versorgung zu veranlassen. Bei außergewöhnlichen Ereignissen bilden Leitender Notarzt und Organisatorischer Leiter eine Einsatzabschnittsleitung Gesundheit. Dabei ist der Organisatorische Leiter dafür zuständig, die organisatorische Abwicklung der Schadenslagen aus medizinisch-betreuungsdienstlicher Sicht durchzuführen. Der Leitende Notarzt ist verantwortlich für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung. Die Alarmierung erfolgt nach dem Alarm- und Einsatzplan Gesundheit Westerwaldkreis. Derzeit sind sechs Leitende Notärzte sowie sechs Organisatorische Leiter für den Westerwaldkreis bestellt.

Ansprechpartner

Herr Gösta Sayn
+49 2602 124756 (Beruflich)
goesta.sayn [at] westerwaldkreis.de (Beruflich)