Schutz vor CBRN-Gefahren

Im Bereich der CBRN-Gefahrenabwehr zum Schutz der Bevölkerung vor chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen sind viele Dienststellen des Landes eingebunden; insbesondere sind dies:

  • Ministerium des Innern und für Sport (MdI)
  • Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM)
  • Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)

 

CBRN Schutz versus ABC Schutz

(© Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)



 
 

Aufgaben im CBRN Schutz

Zur Abwehr von Gefahren, die von gefährlichen Stoffen ausgehen, sind grundsätzlich die kommunalen Gebietskörperschaften zuständig, soweit keine spezialgesetzlichen Zuständigkeiten bestehen (z.B. Strahlenschutzvorsorgegesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz). Der Rahmen- Alarm- und Einsatzplan "Gefährliche Stoffe" RAEP-GS stellt dabei eine Planungshilfe dar, die anlagen- bzw. einsatzbezogen aufgestellt wurde und damit für Schadensfälle beim Transport gefährlicher Stoffe und Güter ebenso anwendbar ist wie bei Unfällen an stationären Anlagen, in denen gefährliche Stoffe gehandhabt werden.

Auf der Grundlage dieses Plans kann das zur wirksamen Gefahrenabwehr notwendige Ineinandergreifen der innerbetrieblichen Planung (Interner Gefahrenabwehrplan) des Anlagenbetreibers und die außerbetrieblichen Planungen (Externer Gefahrenabwehrplan) der Gefahrenabwehrbehörde entsprechend dem § 5a des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) erfolgen.

Darüber hinaus wurden den Aufgabenträgern Empfehlungen für die Ausbildung, Ausrüstung und taktische Regeln im CBRN-Einsatz (Gefahrstoffkonzept Rheinland-Pfalz) zur Verfügung gestellt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der ADD bearbeiten folgende Themen bearbeitet:

ABC Gefahren

  • Katastrophenschutzplanung für die Umgebung der Kernkraftwerke
    Hinweis: Gemäß § 24 des Brand und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) hat der Präsident der ADD hier die Einsatzleitung
  • Alarm- und Einsatzplanung Gefährliche Stoffe
    • ​Rahmen- Alarm- und Einsatzplan Gefährliche Stoffe
    • Gefahrstoffkonzept
    • Alarm- und Einsatzplanung für die Umgebung von Anlagen mit besonderem Gefahrenpotential (Seveso-III-Betriebe, Vollzug des § 5a LBKG)
  • ​​​Durchführung von Übungen
  • Beratung und Unterstützung der Aufgabenträger (Alarm- und Einsatzplanung, Organisation und Ausstattung der Gefahrstoffzüge, Durchführung von Übungen)

Weitere Informationen zu den einzelnen Themengebieten in Zusammenhang mit gefährlichen Stoffen erhalten Sie auf den nächsten Seiten sowie bei den Ansprechpartnern der ADD.

 

Landeseigenes Analysesystem

Die Berufsfeuerwehr Ludwigshafen betreibt im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz das Landesanalysensystem, das zur schnellen Identifikation und Quantifizierung von Gefahrstoffen in Boden, Wasser oder Luft eingesetzt werden kann. Das Land Rheinland-Pfalz stellt zu diesem Zweck die notwendigen technischen und finanziellen Mittel zur Verfügung. Die Leitung und der Einsatz erfolgen durch die Berufsfeuerwehr Ludwigshafen. Sie stellt das Bedienpersonal der Messgeräte, koordiniert die Fachberater/innen-Chemie, organisiert die Aus- und Fortbildung für das Bedienpersonal sowie die Fachberater/innen-Chemie und sorgt für die ordnungsgemäße Pflege und Wartung der Geräte.

Das Landesanalysensystem steht den Aufgabenträgern des Brand- und Katastrophenschutzes landesweit zur Verfügung, um Gefahrstoffe, die zum Beispiel bei Bränden oder Unfällen freigesetzt werden, zu identifizieren. In Kenntnis der vorhandenen gefährlichen Substanzen sind die Einsatzkräfte besser in der Lage, die Menschen und die Umwelt zu schützen. Das Landesanalysensystem kann auch im Zusammenhang mit der Bekämpfung und Ahndung von Umweltdelikten durch das Landeskriminalamt eingesetzt werden. Zur Bedienung des Analysesystems steht speziell ausgebildetes Fachpersonal rund um die Uhr zur Verfügung.