Standortausbildung
Feuerwehrleute haben vielfältige Aufgaben zu lösen und hierzu werden gut ausgebildete Einsatzkräfte benötigt.
Neben den Grundtätigkeiten, die von allen erlernt werden müssen, gilt es insbesondere Fachkenntnisse für bestimmte Funktionen und Sonderbereiche für den eigenen Standort und Ausrückebereich zu vermitteln. Insbesondere vor Ort in den jeweiligen Standorten und Ausrückebereichen sollen die Kenntnisse vertieft und die Praxis eingeübt werden.
Nach dem erfolgreichen Besuch eines Grundlehrgangs, ist nach der FwDV 2 die Standortausbildung in der sogenannten „Truppmann – Teil 2 – Ausbildung“ vorgesehen. Dies ist die praxisorientierte Fortsetzung der Grundausbildung als Truppmann bzw. Truppfrau.
In den Standorten können bezüglich der örtlichen Verhältnisse weitere Ausbildungen vor Ort angeboten werden. Die Ausbildung wird in der Regel von den Führungskräften der Feuerwehren durchgeführt.